Sehr geehrte Frau Bader,
für das erste Kind habe ich 2 Jahre Elternzeit beantragt, die in einigen Wochen auslaufen wird. Ein paar Wochen nach dem "Auslaufen" erwarten wir unser zweites Kind, so dass ich gerne die Elternzeit vom 1. Kind verlängern würde. Seit der Geburt des ersten Kindes und bis zur Geburt des nächsten Kindes bin ich keiner bezahlten Beschäftigung nachgegangen.
Macht es für mich einen Unterschied, ob ich einfach das dritte Jahr beantrage oder bringt es Vorteile, die Elternzeit des 1. Kindes zum Mutterschutz des zweiten Kindes enden zu lassen?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen!
von
sonnenschein101
am 26.05.2014, 18:16
Antwort auf:
Elternzeit verlängern - aber wie?
Hallo,
es bringt erhebliche Vorteile, die Elternzeit am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes enden zu lassen, dass Sie dann auch das MG vom Arbeitgeber bekommen.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.05.2014
Antwort auf:
Elternzeit verlängern - aber wie?
Das macht sehr viel Sinn. Du bekommst dann vollen Mutterschaftslohn. Wie viel Zeit liegt denn zwischen Elternzeit und neuem Mutterschutz ?
von
Sternenschnuppe
am 26.05.2014, 18:33
Antwort auf:
Elternzeit verlängern - aber wie?
Hallo Sternschnuppe,
vielen Dank für die Antwort.
Zwischen dem Ende der 2-jährigen Elternzeit und dem nächsten Mutterschutz lägen 3 Monate. Da ich während der Elternzeit nicht gearbeitet habe und für 3 Monate auch nicht wieder einsteigen werde, gehe ich davon aus, keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld zu haben.
Liebe Grüße!
von
sonnenschein101
am 27.05.2014, 13:59
Antwort auf:
Elternzeit verlängern - aber wie?
Melde die Verlängerung bis zum Tag vor neuem Mutterschutz. Der AG darf nicht ablehnen.
Dann bekommst Du das Mutterschaftsgeld welches Du auch beim Kind davor hattest.
von
Sternenschnuppe
am 27.05.2014, 15:49
Antwort auf:
Elternzeit verlängern - aber wie?
Wow! Das ist klasse!
Vielen Dank für die nette Info.
von
sonnenschein101
am 27.05.2014, 20:20