Welche Lösung können Sie mir empfehlen von zwei Varianten?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Welche Lösung können Sie mir empfehlen von zwei Varianten?

1. Ich habe seit April letzten Jahres einen befristeten Arbeitsvertrag, der zum 09.04.2019 ausläuft. Während dieser Zeit wurde ich schwanger (unverheiratet, wohne bei meinem Freund). Die Geburt ist für den 11.06.2019 errechnet. Heute habe ich erfahren, dass ich zum 09.04. arbeitslos werde. Bis zum Mutterschutz (24.06.) kann ich noch befristet beschäftigt werden(auf Wunsch). 2. Ich melde mich zum 09.04. arbeitslos. Was ist die günstigere Variante? Wie kann ich sicherstellen, dass mein Kind und ich noch genügend Geld zum leben haben, an welche Stellen muss ich mich wenden?

von julsta85 am 12.03.2019, 20:18



Antwort auf: Welche Lösung können Sie mir empfehlen von zwei Varianten?

Hallo, die günstigste Variante ist, wenn der AG Sie mind. 1 Tag in den Mutterschutz hinein beschäftigt. Oder mehrere TAge vor Beginn des Mutterschutzes enden. Ansonsten müssen Sie der Agentur Arbeit gegenüber auf den vorgeburtlichen Mutterschutz verzichten - sonst bekommen Sie von dort keine Leistungen, was ein Problem für die KK ist. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.03.2019



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elterngeld erhälst du ganz normal auf grund deines gehalts der letzten 12 monate. vorranig ist der VATER für euch zuständig! ob und wie lange du dir elternzeit leisten kannst, bzw. hausfrau, denn ohne AG hast du keine EZ, musst du mit deinen freund besprechen. denn anspruch auf alg1 hast du nicht wenn du hausfrau sein möchtest, da du dem arbeitsmarkt ja nicht zur verfügung stehst. du hast aber einen rechsanspruch auf eine betreuung ab dem 1. lj. daher würde ich , wenn du es dir nicht leisten kannst zwei jahre daheim zu bleiben, sofort nach einer betreuung suchen und dich so bewerben, dass du dann arbeiten kannst.

von mellomania am 12.03.2019, 20:34



Antwort auf: Welche Lösung können Sie mir empfehlen von zwei Varianten?

Hallo, Soweit ich weiß, wäre es finanziell besser, wenn dein Arbeitsvertrag im Mutterschutz endet. Meinst du, das könntest du mit deinem AG vereinbaren? LG luvi

von luvi am 12.03.2019, 20:48



Antwort auf: Welche Lösung können Sie mir empfehlen von zwei Varianten?

Der Mutterschutz beginnt ja sicher auch im April, da ist vermutlich ein Tippfehler. Für das EG werden die 12 Monate vor Mutterschutz rangezogen. Das wäre also bis März. Macht also keinen Unterschied wegen EG. Ich würde mich auf jeden Fall wegen der Krankenkasse Arbeitssuchend melden. Oder ggf heiraten und in die Familienversicherung.

von basis am 12.03.2019, 21:51



Antwort auf: Welche Lösung können Sie mir empfehlen von zwei Varianten?

Drei Monate vor Ende des Vertrages, dessen Ende ja lange bekannt war. Mit einer Sperre ist daher auf jeden Fall zu rechnen, daher würde ich den AG bitten den Verrag so lange zu verlängern wie es ihm möglich ist.

von Sternenschnuppe am 13.03.2019, 07:01



Antwort auf: Welche Lösung können Sie mir empfehlen von zwei Varianten?

Mutterschutz beginnt im April wenn am 11.06 die Geburt sein soll? Ja und mit 09.04. arbeitslos melden wird spät. Ich würde den Vertrag bis in den Mutterschutz laufen lassen, wenn es geht. ....

Mitglied inaktiv - 13.03.2019, 07:36



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Bei ET am 11.6. beginnt die Schutzfrist am 30.4.

von basis am 13.03.2019, 09:53