Rückkehr in den Job nach Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Rückkehr in den Job nach Elternzeit

Guten Tag, meine Elternzeit habe ich auf zwei Jahre beantragt - und mir auch die Auszahlung des Elterngeldes so aufteilen lassen. Nun sieht es finanziell bei uns leider alles andere als rosig aus, da mein Mann auch lange Zeit krank war und Krankengeld bezogen hat. Meine Elternzeit darf ich laut dem noch aktuellem Arbeitgeber nicht vorzeitig beenden (erst zum geplanten Ablauf Juli 2016). Daher stellt sich für mich die Frage: darf ich in diesem Zeitraum eine andere Stelle annehmen (im Rahmen der 30Std/Woche)? Gerade jetzt würde mein Mann sich auch in einem anderen Bundesland neu bewerben und es stünde evtl. ein Umzug ins Haus. Am neuen Wohnort wird derzeit eine tolle Teilzeitstelle angeboten. Bewerbungsfrist läuft Ende diesen Monat ab und Beginn wäre zum 01. September 2015. Würde es ausreichen, den Noch-AG über eine "Nicht-Rückkehr" aus der Elternzeit zu informieren, falls man bei dem neuen Job angenommen wird? Vielen Dank! MfG mailingstar

von mailingstar am 22.07.2015, 22:13



Antwort auf: Rückkehr in den Job nach Elternzeit

Hallo, auf jeden Fall bewerben! Absagen kann man immer noch. Ansonsten können Sie anteiliges Arb-Geld I beantragen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.07.2015



Antwort auf: Rückkehr in den Job nach Elternzeit

Hier stehen Dir mehrere Wege offen: dir schriftlich vom AG bestätigen lassen, dass er Dich nicht beschäftigen kann und Du hast evtl. Anspruch auf ALG 1 ACHTUNG: Kinderbetreuung muß nachgewiesen werden! Evtl. das Dritte Jahr Elternzeit nachreichen mit dem Vermerk der TZ Stellung die Du beim AG haben möchtest. Hattest Du vorher in VZ gearbeitet? Das kam mir jetzt so in den Sinn... LG Peeka

von peekaboo am 23.07.2015, 10:30



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