Hallo an alle-habe noch eine Frage.
Angenommen ich würde mir während des Beschäftigungsverbot ein Bein brechen und der Heilungsprozess dauert sagen wir mal 10 Wochen.
Bekomme ich dann 6 Wochen den vollen Lohn (Lohnfortzahlung vom Chef) und die restlichen 4 Wochen dann nur 70% von der KK und nach Gesundschreibung wieder das volle Gehalt aus dem Beschäftigungsverbot oder zahlt die Krankenkasse durchweg?
von
Pünktchen0815
am 09.02.2016, 16:17
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Krankschreibung im Beschäftigungsverbot
Hallo,
in diesem Fall geht die Krankschreibung dem BV vor.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.02.2016
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Krankschreibung im Beschäftigungsverbot
Musst ja eh nicht arbeiten.
von
Sternenschnuppe
am 09.02.2016, 19:46
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Krankschreibung im Beschäftigungsverbot
Ja ich weiß dass ich nicht arbeiten muss aber das war ja auch nicht die Frage:-) ich habe ein bv von der Arbeit aus.sollt ich aber krank werden springt das dann in eine krankschreibung über. Dann würde ich zwar genauso nicht arbeiten aber wie ist das Entgelt wenn die Krankheit länger als sechs Wochen dauert?
von
Pünktchen0815
am 09.02.2016, 21:00
Antwort auf:
Krankschreibung im Beschäftigungsverbot
Ich sage es noch einmal.
Es braucht im BV keine Krankschreibung.
Eine Krankschreibung braucht der der diese beim AG abzugeben muss, weil er nicht arbeiten kann. Du bist eh schon Zuhause.
Ich war fast drei Monate im BV krank. Ohne Arbetsverpflchtung keine AU.
von
Sternenschnuppe
am 10.02.2016, 12:15