Dringende Frage zwecks Arbeiten in Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Dringende Frage zwecks Arbeiten in Elternzeit

Hallo, ich bin seit heute im letzten Jahr der Elternzeit.Habe also noch ein Jahr. Ich würde gerne wieder ein paar Stunden in der Woche arbeiten. Nun weiß ich nicht ob ich das darf ohne vorher den alten AG Bescheid gesagt zu haben. Muß ich dem alten AG nur eine Info geben oder in persönlich um Erlaubnis fragen. (klingt ein wenig blöd aber wissen muß ich es ja). Ich habe am 12.2.09 schon ein Vorstellungsgespräch und würde eben gern wissen wie ich da vorgehen muß. Zu meinem alten AG gehe ich nicht mehr, da ich mit dieser Frau nicht so gut zurecht komme. Der neue Job wäre ein 400 Euro job. Und was muß ich dem alten AG mitteilen? Brauche ich eine schriftliche Genehmigung oder reicht eine mündliche???? Bitte, bitte, ich bräuchte diese Info wirklich sehr schnell. Ich hoffe das klappt, damit ich am Donnerstag über mein Problem Bescheid weiß. Ich danke auch jeden, der mir eine hilfreiche Info geben kann. VIELEN DANK IM VORAUS!!!!!!!!!!!!!!! Gruß Steffi

Mitglied inaktiv - 10.02.2009, 12:29



Antwort auf: Dringende Frage zwecks Arbeiten in Elternzeit

Hallo, fragen Sie schriftl. an u bitte um Antwort. Der alte AG muss zustimmen, darf aber nur aus betriebl. Gründen widersprechen Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.02.2009



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