Dringende Frage zu Elternzeit ,Elterngeld

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Dringende Frage zu Elternzeit ,Elterngeld

Hallo, Ich bin neu hier, habe schon versucht ob meine Frage bereits geklärt wurde, bin aber nicht fündig geworden. Hier der Reihe nach: Unser kleiner kam am 007.10. als Frühchen zur Welt. Der Arbeitgeber meines Mannes teilte ihm mit dass man es begrüßen werde wenn er Elternzeit nehmen würde. Also hat er vom 07.12. bis zum 06.01. den ersten Monat genommen, man hat besprochen dass er Anfang Januar den 2. Monat bekanntgibt. Am 06.01. hat er der Personalabteilung per Mail mitgeteilt dass das für März vom 07.03. - 06.04. geplant ist. 1 Tag danach, also gestern am 07.01. hat er dann die Kündigung auf Ende April bekommen. Nun meine Frage: Er hat die Elternzeit gut 8 Wochen vorher bekanntgegeben. Unter den jetzigen Umständen möchten wir diese aber nicht nehmen sondern er möchte bis zum 30.04. arbeiten. Die Elternzeit muss ja 7 Wochen vorher bekanntgegeben werden, das wäre am Sonntag in einer Woche. Kann er diese jetzt zurückziehen? Sollte, wenn es innerhalb dieser Frist ist und auf Grund der Umstände doch möglich sein!? Sollte die Zustimmung notwendig sein wird der Arbeitgeber dies mit Sicherheit nicht tun, dort geht es nämlich finanziell gerade nicht besonders gut... Was tun? Wir sind echt verzweifelt... Kündigungsschutz besteht ja nicht da er das mehr als 8 Wochen vorher beantragt hat. Ich würde mich sehr freuen wenn uns jemand hier schnellstmöglich helfen könnte, ideal wäre es wenn wir dies ab Mai machen könnten um eine Arbeitslosigkeit zu verhindern... Der Arbeitgeber hat den 2. Zeitraum übrigens noch nicht bestätigt! Vielen Dank Jackie, Matthias und Leon

von Kleinerschatz15 am 08.01.2016, 23:46



Antwort auf: Dringende Frage zu Elternzeit ,Elterngeld

Hallo, der AG hat ja schon im vorherein der EZ zugestimmt. Dershalb sieht es mit der Rücknahme des Antrages schlecht aus. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.01.2016



Antwort auf: Dringende Frage zu Elternzeit ,Elterngeld

Man kann Elternzeit vorzeitig beenden wenn A) ein weiteres Kind geboren wird (entfällt) B) ein besonderer Härtefall eintritt, das wäre z.B. ein größerer finanzieller Schaden. Ob B) bei sich schon zutrifft bei einem Monat kann ich nicht beurteilen. Bei allem anderen bedarf es meines Wissens der Zustimmung des AG. Der AG muss die Elternzeit nicht bestätigen. Wenn er nicht widerspricht, ist sie angemeldet. EZ wird nicht "beantragt und genehmigt" sondern "mitgeteilt und zur Kenntnis genommen". Am Besten schnell bei der Arbeitsagentur melden. Viel Glück! LG Lilly

Mitglied inaktiv - 09.01.2016, 21:41



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