Sehr geehrte Frau Bader,
welche Möglichkeiten hat man, wenn man zum Ende der Elternzeit (drei Jahre genommen) kündigen möchte und es versäumt hat, dies vor Ablauf der Dreimonats-Frist gemäß § 19 BEEG zu tun?
Kann die Kündigung trotzdem erfolgen, wenn der Arbeitgeber dem zustimmt (Verhältnis ist dahingehend gut). Oder kann man den Kündigungszeitpunkt um ein paar Tage vorverlagern um mit der kürzeren Frist laut Arbeitsvertrag/BGB kündigen zu können? Oder bleibt nur ein Aufhebungsvertrag?
Dankeschön vorab und herzliche Grüße!
von
Juniii
am 24.03.2017, 14:47
Antwort auf:
Dreimonatsfrist zur Kündigung zum Ende der Elternzeit versäumt
Hallo,
wo kein Kläger, da kein Richter...
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.03.2017
Antwort auf:
Dreimonatsfrist zur Kündigung zum Ende der Elternzeit versäumt
Evtl. hast du noch Resturlaub, den du zur Überbrückung nehmen könntest?
von
Philomena0303
am 24.03.2017, 21:12
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Dreimonatsfrist zur Kündigung zum Ende der Elternzeit versäumt
Danke, Philomena, für Deine Nachricht! Ich habe den Urlaub bis zur Geburt leider schon komplett genommen. Ich habe wohl gelesen, dass einem auch für die Zeit des Mutterschutzes nach der Geburt Urlaub zusteht.
Notfalls muss ich nochmal für einen Monat arbeiten gehen und meine Selbständigkeit dann später starten... Abzüglich des Urlaubs sind es ja nicht viele Tage...
von
Juniii
am 27.03.2017, 10:14
Antwort auf:
Dreimonatsfrist zur Kündigung zum Ende der Elternzeit versäumt
Hallo Junii,
Was spricht denn gegen einen Aufhebungsvertrag, wenn Du keinen "Widerstand" Deines AG erwartest?
Viele Grüße,
winnie
von
winniethewhat
am 29.03.2017, 00:07