Hallo Frau Bader, Ich habe eine Frage zu dem neuen Gesetz bei Zwillingen und Elterngeld. Ich bin 12 Monate mit meinem Mann Zuhause geblieben und wir haben zusammen unsere Zwillinge betreut. Für diese 12 Monate habe ich Elterngeld beantragt und auch bezogen. Mein Mann ist selbstständig und konnte somit ohne Probleme Zuhause bleiben. Wir haben für Ihn keine Elternzeit oder Elterngeld beantragt, da es zu diesem Zeitpunkt den Beschluss noch nicht gab. Unsere Zwillinge sind im Jahr 2012 geboren. Nun kann man vier Jahre rückwirkend Elterngeld auch für den Partner beantragen. Gilt das auch für unseren Fall, weil wir für Ihn keine Elternzeit beantragt haben, da es ja aufgrund seine Selbstständigkeit nicht notwendig war er sich jedoch mit mir zusammen um die Kinder gekümmert hat? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort! Mit freundlichen Grüßen Melanie
von freenet am 25.10.2013, 21:01