Guten Abend Frau Bader! Ich habe letztes Jahr per Kaiserschnitt Ende August einen Sohn bekommen, erst war es unsicher wie es ihm gesundheitlich in der Zukunft gehen wird. Aus diesem Grund haben wir 2 Jahre Elternzeit gewählt. Es geht ihm gesundheitlich mittlerweile wieder super und ich konnte meine Elternzeit auf 1 Jahr verkürzen. Seit letzter Woche gehe ich aus finanziellen Gründen wieder Vollzeit arbeiten in einem Beruf wo ich viele schwere Pakete tragen muss und in der letzten Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen bekommen habe. Da ich bis vor noch 2 Monaten gestillt habe und noch nicht regelmäßig meine Periode bekomme und trotz das ich die Pille nehme bin ich wieder schwanger geworden. Ich habe bei meiner Frauenärztin angerufen und um einen Termin gebeten, sie meinte, vor nächster Woche bräuchte ich noch nicht kommen, da man dann (7-8Ssw) erst den Herzschlag sehen könnte. Die hat mir vorgeschlagen mich von meinem Hausarzt bis dahin Krank zu schreiben. Möchte das jetzt eigentlich nicht, da ich vor der ersten Schwangerschaft selbst lange Krank war und ich von einem Vorgesetzten der mich los werden wollte zum Betriebsarzt geschickt wurde. Würde, wenn die Frauenärztin meine Schwangerschaft bestätigt, dann dem Arbeitgeber melden. Jetzt hatte mir eine Freundin erzählt, dass wenn man noch nicht eine gewisse Zeit gearbeitet hat nach der Elternzeit kein Gehalt im Beschäftigungsverbot zu stehen würde. Die hatten wohl so einen Fall im Mobilen Pflegedienst. Ich habe in meinem Arbeitsvertrag geschaut und dort keinen Vermerk dazu gefunden. Ich bin ja der Überzeugung, wenn sie mir ja keine andere sichere Tätigkeit für mich und das Ungeborene zuteilen können, müssten der Betrieb doch in der Pflicht stehen mir Lohnfortzahlung zu bezahlen. Wie ist da die Rechtslage? Bekomme ich in der Schwangerschaft Lohnfortzahlung. MFG Hasenmädchen
von Hasenmädchen84 am 05.09.2017, 19:52