Hallo!
Unsere Tochter wurde am 18.06.2015 geboren.
Mein Mann möchte jetzt doch Elternzeit nehmen und zwar so, dass er natürlich auch noch Elterngeld beziehen kann. Daher drängt die Zeit gerade wegen den Fristen. 65 % wären bei ihm ca. 1400 Euro.
Er würde gerne vom 6.06. bis 1.08. (8 Wochen) Elternzeit nehmen.
Allerdings wird ja nur nach Lebensmonaten gezahlt. Bekommt er in diesem Fall nur 1x Elterngeld? Oder wird das dann anteilig ausbezahlt? Ich finde dazu nirgends Informationen und freue mich über eine Antwort.
von
charlita87
am 16.04.2016, 09:54
Antwort auf:
Die Elternzeit liegt nicht genau in den Lebensmonaten unserer Tochter
Hallo,
gar nicht - er muss mind. zwei volle Lebensmonate haben.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.04.2016
Antwort auf:
Die Elternzeit liegt nicht genau in den Lebensmonaten unserer Tochter
Nein, er bekommt dann gar kein Elterngeld.
Er MUSS !!! mindestens zwei volle Lebensmonate nehmen, sonst hat er gar keinen Anspruch. Wenn er in dem Zeitraum nehmen will, dann sollte er also vom 18.06- 17.08 dem AG melden. Wäre dann auch der letzte mögliche Zeitraum.
Wenn es wegen der Frist zur Meldung mit dem AG Probleme gibt, der AG muss nicht auf die Zeit bestehen.
Mitglied inaktiv - 16.04.2016, 10:13