Sehr geehrte Frau Bader,
in unserem Fall ist es so, dass der Papa Deutscher Staatsbürger ist und in Deutschland lebt und arbeitet. Ich (SSW35) bin Österreicherin wo ich lebe und arbeite (momentan im Mutterschutz).
Nun versuchen wir schon seit etlicher Zeit herauszufinden ob der Papa rechtlichen Anspruch auf seine Elternzeit hat um diese gemeinsam mit mir und unserem gemeinsamen Kind in Österreich zu verbringen (erstmal 2 Monate nach der Geburt). Es geht jetzt vorrangig nicht um Elterngeld, sondern um das Recht beim Arbeitgeber diese Elternzeit zu beantragen und genehmigt zu bekommen.
Wir werden dann in Österreich in einem Haushalt leben (evtl. mit Zweitwohnsitz-Anmeldung) und uns diese Elternzeit gemeinsam um unser Kind kümmern, für das wir beide die Obsorge haben werden.
In weiterer Folge haben wir entschieden die ersten 24 Lebensmonate zwischen seinem und meinem Wohnsitz zu pendeln, damit wir beide so viel Zeit wie möglich gemeinsam mit unserem Kind verbringen können.
Ich hoffe Sie können mir dazu eine Auskunft geben wie es rechtlich aussieht.
Freundliche Grüße
von
Idahria
am 20.11.2017, 18:55
Antwort auf:
Deutscher Papa Anspruch auf Elternzeit in Österreich
Hallo,
wenn der Arbeitsvertrag dem deutschen Arbeitsrecht unterliegt und Sie mit dem Kind in einem Haushalt leben, kann dieser auch im Ausland liegen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.11.2017
Antwort auf:
Deutscher Papa Anspruch auf Elternzeit in Österreich
warum sollte er das nicht bekommen? er arbeitet in D und kann beim deutschen AG seine elternzeit einreichen. wo er die verbringt ist doch seine sache..würde mich wundern wenn nicht..mal sehen
von
mellomania
am 20.11.2017, 19:25
Antwort auf:
Deutscher Papa Anspruch auf Elternzeit in Österreich
Das interessiert mich jetzt auch mal. Wenn der Vater den Wohnsitz behalten könnte, dürfte es eigentlich gar kein Problem sein. Innerhalb der EU, dürft ihr euch als EU-Bürger doch so lange ihr wollt irgendwo aufhalten. In EZ “ruhen“ die normalen Arbeitsverträge ja sozusagen und man ist weiter krankenversichert und so. Und EG müsste dein Freund eigentlich auch bekommen. Kindergeld? Keine Ahnung, weil das in D ohne Antrag der Mutter zugeordnet wird, wie das in Ö ist, keine Ahnung. Würde ich noch mal recherchieren.
Bin mal auf die Antwort der Expertin Frau Bader gespannt. Wie waren nämlich auch viel im Ausland unterwegs, während der EZ.
von
sneram
am 21.11.2017, 08:36
Antwort auf:
Deutscher Papa Anspruch auf Elternzeit in Österreich
Hllo,
Die Frage der Wohnsitze sehe ich hier als den Knackpunkt.
Wenn ich es richtig im Kopf habe, müssen Vater und Kind einen gemeinsamen Wohnsitz haben damit er in EZ gehen kann bzw. EG zu beziehen.
1.) Also meldet sich Papa halt in Ö an.
- welche steuerlichen Konsequenzen hat das für ihn?
- was sagt dann die Krankenkasse?
2.) Das Kind wird bei ihm in D angemeldet:
- welche Konsequenzen hat das für das österreichische Äquivalent des Elterngeldes etc.?
- dito für die Mutter?
- wo gibt es dann Kindergeld?
Gruss
D
von
desireekk
am 21.11.2017, 14:49
Antwort auf:
Deutscher Papa Anspruch auf Elternzeit in Österreich
@desireekk genau das ist eben kein Hindernis, denn der Papa könnte auch in Österreich einen anderen Wohnsitz haben. Es ist nicht gesetzlich verankert, dass beide Elternteile am selben Wohnsitz gemeldet sein müssen. Wir teilen uns in den 24 Monaten meiner Karenz die Wohnsitze in Ö und D - quasi als häusliche Gemeinschaft.
Diese Auskunft habe ich heute telefonisch über die EU-Hotline bestätigen lassen. Im Grunde genommen hat man mir heute telefonisch bestätigt, was Fr. Bader geschrieben hat.
von
Idahria
am 21.11.2017, 17:57