Hallo Frau Bader, Ich wende mich mit meiner Frage an Sie. Mein Ex und ich sind seit kurzem getrennt, unser gemeinsames Kind lebt bei mir. Nun habe ich durch "googlen" erfahren, dass im Falle eines deutlich höheren Einkommens der Kindsmutter gegenüber dem Kindsvater, der Selbstbehalt des Kindsvaters angehoben werden kann, sodass er eventuell nicht den vollen Kindsunterhalt bezahlen muss. Ist das so richtig? Bei uns ist es so, dass ich netto das doppelte habe als er. Ich war leider noch nicht beim Jugendamt oder Anwalt, um den Unterhalt korrekt ausrechnen zu lassen... Würde gerne nur vorab schon mal erfahren, ob dies tatsächlich so eintreffen kann... Vielen Dank und schöne Ostern! Neuanfang2017
von Neuanfang2017 am 13.04.2017, 11:44