Hallo Frau Bader,
Meine Freundin und ich erwarten am 01.09.2017 unser erstes gemeinsames Kind. Sie ist an einer städtischen Kindestagesstätte angestellt und ihr befristeter Vertrag läuft zu Ende Juli 2017 aus.
Was steht ihr an Geldleistungen in diesem Falle zu?
Viele Dank im Voraus
von
CG1989
am 27.12.2016, 16:41
Antwort auf:
Der Arbeitsvertrag meiner Freundin läuft 2 Monate vor der Geburt aus..
Hallo,
Sie bekommt dann ARbGeld 1.
Ein Problem wird es, wenn sie ein BV bekommt
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 31.12.2016
Antwort auf:
Der Arbeitsvertrag meiner Freundin läuft 2 Monate vor der Geburt aus..
Die Lohnzahlungen enden Ende Juli. Dann gibt es ab der Geburt Kindergeld und vor allem deine Unterhaltszahlungen, wenn du der Kindsvater bist.
Was es noch an ALG gibt, kann ich nicht genau sagen.
Mitglied inaktiv - 27.12.2016, 18:39
Antwort auf:
Der Arbeitsvertrag meiner Freundin läuft 2 Monate vor der Geburt aus..
und elterngeld mindestsatz 300 euro pro monat. ein jahr lang oder auf zwei jahre, dann nur 150 im monat
von
mellomania
am 27.12.2016, 19:45
Antwort auf:
Der Arbeitsvertrag meiner Freundin läuft 2 Monate vor der Geburt aus..
Da würde wieder fix geantwortet!
Da hier nicht steht was die Frau verdient, kann auch keiner sagen wie hoch das Elterngeld wird. Kann mir nicht erklären warum jetzt von 300Euro Mindestsatz die Rede ist! Es zählen 12 Monate Einkommen vor Mutterschutz... davon ca. 65% + ggf. Geschwisterbonus
Wichtig - rechtzeitige Meldung beim Arbeitsamt!
Mitglied inaktiv - 27.12.2016, 21:12
Antwort auf:
Der Arbeitsvertrag meiner Freundin läuft 2 Monate vor der Geburt aus..
Im Übrigen... wenn ich mich nicht täusche, läuft ihr Vertrag aus und sie befindet sich bereits im Mutterschutz...
Hat Vorteile :-)
Mitglied inaktiv - 27.12.2016, 21:14
Antwort auf:
Der Arbeitsvertrag meiner Freundin läuft 2 Monate vor der Geburt aus..
Ist doch Blödsinn.
Sie bekommt Elterngeld in Höhe von mindestens 67% des gesamten Einkommens der 12 Monate vor Beginn Mutterschutz. Da ist dann im absoluten Idealfall nicht mal ein Monat mit 0 € drin - da die Mutterschutzzeiten ausgeklammert werden.
Es gibt nur ein Problem, nämlich das sie keine Elternzeit in dem Sinne hat - da kein Arbeitgeber. Und sie nur dank des Elterngeldes krankenversichert ist. Läuft das Elterngeld aus, dann muss sie sich entweder selbst versichern oder arbeitslos und -suchend melden. Für ALG1 muss allerdings eine Kinderbetreuung vorhanden sein. Notfalls bliebe auch heirat - wenn eh geplant - dann kann sie in die Familienversicherung des Ehemannes sofern dieser in der gesetzlichen Krankenversicherung Pflichtmitglied ist.
Wenn es mit dem Mutterschutz-Beginn hinhaut, bekommt sie sogar das höhere Mutterschaftsgeld da sie dann noch angestellt ist. Sonst wenn dann schon arbeitslos etwas weniger. So oder so muss sie sich 3 Monate vor Auslaufen des Vertrages beim Arbeitsamt melden.
Mitglied inaktiv - 27.12.2016, 21:36