Sehr geehrte Frau Bäder,
mein Fall ist folgender: Ich bin seit 1.03.2016 bei einer Firma München als Werkstudentin angestellt.
Ich habe einen Befristeter Arbeitsvertrag bis 31.03.2017.
Ich bin schwanger und habe mich vor 3 Wochen zum Mutterschutz Urlaub bei meiner Krankenversicherung AOK angemeldet. Die möchten jetzt nicht bezahlen da ich im Januar 2017 nicht gearbeitet habe denn ich hatte als Studentin die Pflicht an der Uni Vorlesungen zu besuchen und Master Arbeit zu schreiben.
Könnten Sie mir in diesem Fall einen Rat geben oder ggf. mich vertreten? Ich habe eine Rechtsschutz Versicherung.
Mit freundlichen Grüßen,
Kravchenko Anna
von
Annamaik
am 20.02.2017, 19:47
Antwort auf:
Der Anspruch auf Mutterschutzgeld bei der Werkstudenttätigkeit
Hallo,
bitte stellen Sie die Frage noch mal mit folgenden Angaben:
Sind sie versicherungspflichtig beschäftigt?
Und was steht im Arbeitsvertrag zu den Stunden außerhalb der Semesterferien?
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.02.2017
Antwort auf:
Der Anspruch auf Mutterschutzgeld bei der Werkstudenttätigkeit
Wann ist denn dein voraussichtlicher Entbindungstermin?
Und wieviele Stunden pro Monat hast du laut Arbeitsvertrag zu leisten?
Mitglied inaktiv - 20.02.2017, 20:21
Antwort auf:
Der Anspruch auf Mutterschutzgeld bei der Werkstudenttätigkeit
Der voraussichtliche Entbindungstermin ist am 7.03.2017
Laut dem Arbeitsvertrag §3 Arbeitszeit
(1) die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt innerhalb der Semesterferien maximal 40 Std., während des Semesters ( Vorlesungen) maximal 20 Std. ausschließlich der Pausen. Der Arbeitnehmer führt eine Anwesenheitsliste, die er jeweils zur Monatsmiette an die Personalabteilung weitergibt.
(2) Die Verteilung der Arbeitszeit auf die Werktage richtet sich nach den jeweiligen Vorgaben des Arbeitsgebers. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen richtet sich nach den betrieblichen Erfordernissen und jeweiligen Regelungen.
In dem folge meine Arbeitszeit nach Absprache mit dem Abteilungsleiter ist relativ flexibel und in diesem Fall hatte keinen Widerspruch auf vorzeitigen Mutterschaftsurlaub.
von
Annamaik
am 21.02.2017, 12:48
Antwort auf:
Der Anspruch auf Mutterschutzgeld bei der Werkstudenttätigkeit
Ich bin freiwillig gesetzlich versichert bei der AOK.
Außerhalb der Semesterferien darf ich 20 std. pro Woche arbeiten.
Viele Grüße, Anna
von
Annamaik
am 22.02.2017, 20:41
Antwort auf:
Der Anspruch auf Mutterschutzgeld bei der Werkstudenttätigkeit
Ich kenne das von anderen Studenten auch so, dass die Werkstudententätigkeit sehr flexibel gehandhabt wird. Das Studium geht letztlich vor. Wenn keine Zeit bleibt, neben Vorlesungen und Masterarbeit noch zu jobben, dann wird in manchen Monaten eben nicht gearbeitet.
Bist du denn jetzt mit der Masterarbeit schon fertig? Es sind ja nur noch 3 Wochen (?) bis zur Entbindung!?
Mitglied inaktiv - 23.02.2017, 09:02