wem stehen unterhaltsrückstände zu?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: wem stehen unterhaltsrückstände zu?

Hallo, Ich fasse mich kurz.. Meine 12 jährige Tochter lebt seit einem Monat bei Ihrer Oma vorrausichtlich für paar Monate. Den laufenden Unterhalt und Kindergeldleistungen habe ich für den Monat August Bar ausbezahlt. Damit es in Zukunft einfacher ist, haben wir bei der Beistandschaft die Kontonummer zu Gunsten der Oma geändert. Nun wurde mir mitgeteilt, das auch die Rückstände der letzten Jahre die gepfändet werden, auch auf Omas Konto landen. Meine Frage: Hat die Oma Anspruch auf die Rückstände? Der fiktive Unterhalt der letzten Jahre wurde mir bei Anträgen wie zb. für Tagesmutter oder Elternzeit miteinberechnet obwohl ich den Unterhalt noch nicht bekommen hatte, da der Unterhalt wegen Stempeln zb. Nicht pfändbar war ..

von hellyeah am 24.08.2015, 11:01



Antwort auf: wem stehen unterhaltsrückstände zu?

Hallo, Jeder Monat muss einzeln betrachtet werden. Der zu der Zeit berechtigte hat den Anspruch. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.08.2015



Antwort auf: wem stehen unterhaltsrückstände zu?

Und somit natürlich auch die Rückstände. Ich vermute mal, das JA kann rein systemtechnisch zwei Konten gar nicht verwalten. Jedem Unterhaltsberechtigten wird ein Konto zugeordnet - feddich ist die Laube. Mit "zustehen" hat das nichts zu tun, ein Konto begründet auch keinen Rechtsanspruch auf Gelder. Das mußt Du mit der Oma direkt regeln. Wahrscheinlich wäre es schlauer gewesen, für die Dauer des Oma-Aufenthalts einen Dauerauftrag in entsprechender Höhe von Deinem auf ihr Konto einzurichten.

von Strudelteigteilchen am 24.08.2015, 11:48