Frage: elternzeit und harz 4?

Hallo Frau Bader. Hallo Frau Bader.Ich hätte eine Frage bezüglich der elternzeit und harz 4? Ich hab einen unbefristete Arbeitsstelle und habe 3 jahre elternzeit beantragt. Mein elterngeld läuft jetzt aus und da ich allein erziehend bin muss ich leider harz 4 beantragen. Wie ist die Rechtslage?kann das jobcenter mich zwingen mir einen job zu suchen? Immerhin fange ich nach der elternzeit wieder bei meinem Arbeitgeber an.

von roxy9913 am 02.02.2015, 23:06



Antwort auf: elternzeit und harz 4?

Hallo, habe das gerade noch mit einer Sachbearbeiterin in Rh-Pf. besprochen - hier darf man 3 Jahre zuhause bleiben. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.02.2015



Antwort auf: elternzeit und harz 4?

Eine. Job hast Du ja. Es wird Dich anhalten einen Betreuungsplatz zu finden, das Kind hat einen Anspruch ab 1. Dann kannst Du auch in Elternzeit bis zu 30 Stunden bei Deinem AG arbeiten, wenn der nix anbieten kann, kannst Du ALG1 beantragen.

von Sternenschnuppe am 03.02.2015, 07:11



Antwort auf: elternzeit und harz 4?

Ich arbeite ja sowieso 30 St teikzeit. Aber ich bin bei dem beliebtesten discouter filialleiter vertetung und habe Arbeitszeiten von 6 bis 20 Uhr. Schwierig also... aber ich möchte auf jeden Fall 3 jahre zu hause bleiben und soweit ich weiss steht einem das doch bis zur Vollendung des 3.Lebensjahres zu oder nicht?

von roxy9913 am 03.02.2015, 08:09



Antwort auf: elternzeit und harz 4?

Ich arbeite ja sowieso 30 St teikzeit. Aber ich bin bei dem beliebtesten discouter filialleiter vertetung und habe Arbeitszeiten von 6 bis 20 Uhr. Schwierig also... aber ich möchte auf jeden Fall 3 jahre zu hause bleiben und soweit ich weiss steht einem das doch bis zur Vollendung des 3.Lebensjahres zu oder nicht?

von roxy9913 am 03.02.2015, 08:11



Antwort auf: elternzeit und harz 4?

Deshalb gilt grundsätzlich auch als erwerbsfähig, wem eine Erwerbstätigkeit aufgrund der Erziehung eines Kindes unter drei Jahren oder der Pflege eines Angehörigen nur vorübergehend nicht zuzumuten ist.. bedeutet doch also das man bis zum 3 Geburtstag zu hause bleiben kann und Leistungen erhält oder sehe ich das falsch

von roxy9913 am 03.02.2015, 08:22



Antwort auf: elternzeit und harz 4?

Ja, das siehst Du falsch. Es steht einem zu dass einem der Arbeitsplatz 3 Jahre erhalten bleibt und man in Elternzeit gehen kann. Wenn man sich dies leisten kann ! Dies kannst Du offenbar nicht, daher wirst Du wie Millionen anderer Frauen eher in den Job zurückmüssen. Allerdings ist der Vater des Kindes auch Dir zu Unterhalt verpflichtet. auch unverheiratet. Nennt sich Betreuungsunterhalt und musst Du einklagen. Wenn er also genug verdient, dann kannst Du Dir Deinen Verdienstausfall bei ihm wiederholen.

von Sternenschnuppe am 03.02.2015, 08:26



Antwort auf: elternzeit und harz 4?

Du siehst es leider falsch! Man hat kein Recht darauf 3 Jahre Zuhause zu bleiben und alles vom Staat zu bekommen! Man kann es selbstverständlich, wenn man es sich leisten kann. Durch den Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz ab dem ersten Lbj., vermitteln die Agenturen auch bereits ab dieser Zeit in Arbeit oder Weiterbildungen. Sehr verständlich finde ich... Wenn man es sich nicht leisten kann, dann kann man auch keine 3 Jahre Zuhause bleiben - einfaches und verständliches Prinzip. Lg

von Colien07022004 am 03.02.2015, 09:15



Antwort auf: elternzeit und harz 4?

bevor weitere Hyänen mit ihren eigenen lebens-leidensgechichten wieder einfallen, bedenkt bitte, daß die ap a) einen Job HAT, der hartz4 empfang also in der tat überschaubar ist und b) die Betreuung bei diesen Arbeitszeiten nicht ganz so einfach zu deckeln ist. ob es ab 3 einfacher wird, wage ich zu bezweiflen, aber das sei mal dahingestellt. immer dieser Futterneid!!!

Mitglied inaktiv - 03.02.2015, 10:58



Antwort auf: elternzeit und harz 4?

Die Gesetzeslage hat sich geändert und die Ämter setzen dies nun um. Vielleicht verdient der Vater ja genug um das zu decken.

von Sternenschnuppe am 03.02.2015, 11:19



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die ersten klagen schon, weil sich trotz des gesetzes nicht überall krippenplätze aus dem boden stampfen lassen. die, die bis 20.30 auf haben, schon dreimal nicht! in der regel verdienen getrennte väter nicht so viel, einen zweiten haushalt finanzieren zu können, schaffen es die meisten nicht mal zusammenlebend. selbst wenn die ap betreuungsunterhalt kriegen WÜRDE, könnte sie ihren Lebensunterhalt damit nicht decken. gibt nicht so viele boris beckers.

Mitglied inaktiv - 03.02.2015, 11:30



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Vielen dank. Ich gehe auch arbeiten seit ich 16 bin und ich denke es ist mein gutes Recht für mein Kind da zu sein. Wer kann es sich schon leisten? Vorallem als alleinerziehende? Da wären wir ja dann benachteiligt. Woher habt ihr alle den eure Infos? Ich denke ich habe es richtig verstanden. Keiner kann einen zwingen ein so kleines Kind weg zu geben. Das ist bestimmt nicht im Interesse des Kindes.

von roxy9913 am 03.02.2015, 13:00



Antwort auf: elternzeit und harz 4?

Ihr seid lustig! Wenn Sie einen Krippenplatz einklagt, wird das auf folgendes Szenario rauslaufen: Sie hat einen Betreuungsplatz von 8 bis - na, sind wir großzügig - bis 16 Uhr und beendet ihre Elternzeit. Der AG sagt, daß ihre Arbeitszeiten aber anders lauten und er den Arbeitsplatz nicht für Ihre Bedürfnisse handklöppeln kann. Sie kündigt, weil sie den vorhandenen Arbeitsplatz nicht erfüllen kann. Sie beantragt H4. Das Kind geht in die Krippe und Muddi sitzt zu Hause. Alternativ vielleicht noch: Sie beendet die Erziehungszeit nicht, der AG kann ihr dennoch den Arbeitsplatz nicht auf die Betreuungszeiten handklöppeln und gibt ihr die Erlaubnis, bis zum Ende der Erziehungszeit woanders zu arbeiten. Dann muß sie sich aber auch erst was suchen. Bis dahin belegt das Kind immer noch einen Krippenplatz und sie sitzt zu Hause und bezieht H4. Der Staat kann irgendwie nicht gewinnen, deswegen ist und bleibt es eine "Gönn ich Dir nicht"-Debatte, um staatliche Fördermittel kann es doch gar nicht gehen. Einklagbar ist übrigens ein Betreuungsplatz, die Zeiten sind weder in Menge noch in Lage festgeschrieben, mit 5 Stunden pro Tag hat die Kommune ihre Schuldigkeit getan. Das sind "Mutti verdient beim Putzen was dazu"-Betreuungszeiten.

von Strudelteigteilchen am 03.02.2015, 13:06



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Und was das einklagen angeht ist es ja nunmal so dass man klagen kann. Wenn aber alle Plätze voll sind sind sie voll. Da kann man klagen soviel man will. Sagte mir übrigens so die Sachbearbeiterin. Und zum Thema Arbeitszeit. Ich habe schon eine Tochter und habe es ja auch hinbelommen. Dann springen eben mal grosseltern ein. Aber ich möchte das einem Kind von 1 Jahr nicht zumuten. Er War auch noch nie alleine wo anders.. und ich finde einfach das es wichtig ist fürs lind das die ersten Jahre mama da ist auch wenn ihr mir wieder an die Gurgel springt. habe gehofft das jemand antwortet der sich mit der Materie wirklich auskennt.

von roxy9913 am 03.02.2015, 13:21



Antwort auf: elternzeit und harz 4?

Und es ist ja nicht so als wenn zu hause sein und sich ums Kind kümmern zum faulenzen zählt. Ich kenne genug die sagen sie gehen für 1000 Euro nicht arbeiten. Ich hab Wie gesagt immer gearbeitet und tue das auch wirklich gern. Aber mein Sohn geht nun mal vor. Und die die hier schimpfen haben vermutlich einen partner der für sie aufkommt aber diesen Luxus hat leider nicht jeder... aber jedes Kind hat doch ein recht auf seine Mama.

von roxy9913 am 03.02.2015, 13:26



Antwort auf: elternzeit und harz 4?

Und es ist ja nicht so als wenn zu hause sein und sich ums Kind kümmern zum faulenzen zählt. Ich kenne genug die sagen sie gehen für 1000 Euro nicht arbeiten. Ich hab Wie gesagt immer gearbeitet und tue das auch wirklich gern. Aber mein Sohn geht nun mal vor. Und die die hier schimpfen haben vermutlich einen partner der für sie aufkommt aber diesen Luxus hat leider nicht jeder... aber jedes Kind hat doch ein recht auf seine Mama.

von roxy9913 am 03.02.2015, 13:40



Antwort auf: elternzeit und harz 4?

Mal von allem anderen ab: wusstest du dass dein Ex dir zur Zahlung von Betreuungsunterhalt verpflichtet ist sofern er nicht am Existenzminimum nagt und du das schriftlich und nachweisbar einforderst?

von Pamo am 03.02.2015, 13:56



Antwort auf: elternzeit und harz 4?

Ja aber er verdient nur um die1350 Euro netto. Das deckt ja nicht einmal den kinder Unterhalt.

von roxy9913 am 03.02.2015, 14:16



Antwort auf: elternzeit und harz 4?

Ja, das wird dann nichts. Schade. Vielleicht kann er noch einen Nebenjob annehmen? Er hat ja keine zeitliche Enge wegen Kinderbetreuung - er könnte aufgrund seiner erhöhten Erwerbsobliegenheit noch einen Nebenjob machen...

von Pamo am 03.02.2015, 14:19



Antwort auf: elternzeit und harz 4?

Und die besagt das, was ich nannte. Und nein, ich habe keinen Mann der so viel verdiente, dass ich Zuhause bleiben könnte drei Jahre. Und H4 würdest Du dann auch gar nicht bekommen, sondern ALG1 , wenn Du Betreuung hast und der AG das nicht ermöglichen kann. Aber wie auch oben genannt, vielleicht kann der Vater ja auch Betreuungsunterhalt zahlen, und das mit den 3 Jahren klappt dann so.

von Sternenschnuppe am 03.02.2015, 14:19



Antwort auf: elternzeit und harz 4?

musst du in dieser debatte leider für dich behalten, denn das bringt manch einen aufs pälmchen. ich denke, jeder darf sein Kind 3 jahre zu betreuen, bei den meisten, die das gerne wollen (und es aber nicht können), verdient der nicht abhanden gekommene Partner dann zuviel, als dass man hartz4 bekommen könnte, deswegen beißt man in den bitteren apfel. Geld oder liebe :-))) hartz4 ja auch nicht jedermann´s Sache. für eine kurze Überbrückung ist hartz4 aber gedacht, deswegen springe ich niemandem an die gurgel. da gibt's gaaaanz andere.....

Mitglied inaktiv - 03.02.2015, 15:11



Antwort auf: elternzeit und harz 4?

Was heisst wen der Arbeitgeber es nicht ermöglichen kann? 3 jahre elternzeit sind vereinbart und danach gehe ich wieder arbeiten. Und ich bekomme seit Februar also diesen Monat Harz 4. Und die haben nicht gesagt ich soll jetzt teilzeit arbeiten! Also hab ich das ganze wohl richtig verstanden. Habe um kompetente Antwort gebeten wie es mit der Rechtslage Aussicht. Ob das jobcenter tep re tisch verlangen könnte, das ich arbeiten muss. Gerne mit einer Kopie aus nem Gesetzesentwurf. Schade das man hier gleich als Schmarotzer angesehen wird.

von roxy9913 am 03.02.2015, 15:52



Antwort auf: elternzeit und harz 4?

bedanke mich trotzdem für eure antworten

von roxy9913 am 03.02.2015, 15:57



Antwort auf: elternzeit und harz 4?

Ich arbeite selbst im Einzelhandel. OK, weil netter Chef muß ich aktuell nur Mo-Fr arbeiten, Ausnahme auch am Wochenende. Und zwar mit 25-30 Std die Woche seit Sohnemann 1 Jahr ist. Warum? Weil der Kindsvater nicht ausreichend verdient und wir auf mein Einkommen angewiesen sind. Als ich beim Amt nachgefragt habe wegen Elternzeit und Hartz4, hieß es deutlich, nö, zahlen wir nicht. Sie haben einen Job, bewegen sie sich gefälligst. Immerhin haben sie einen BETREUUNGSANSPRUCH ab dem 1ten Geburtstag. Und wegen Arbeitszeiten, tja, dann halt Tagesmutter. Notfalls eben auch beides - um zB Randzeiten abzudecken. Kann einem gefallen oder nicht. Fakt ist, der Staat ist eben nicht verpflichtet für euch zu sorgen wenn es nicht absolut nötig ist.

Mitglied inaktiv - 03.02.2015, 16:08



Antwort auf: elternzeit und harz 4?

Was faktisch eben falsch ist seit dem 01.08.2013 Bis dahin hatte man eben erst einen rechtsanspruch auf KINDERBETREUNG ab dem 3ten geburtstag. Nur deshalb haben auch Hartz4er daheim bleiben dürfen, auch wenn diese keien Elternzeit haben. Nur, seit es den rechtsanspruch ab dem 1ten geburtstag gibt, sieht die Sache anders aus. Udnw er es sich nicht leisten kann die 3 Jahre ohne das Einkommen zhu überbrücken, der muß eben arbeiten gehen. Und das werden die Ämter immer öfter durchdrücken. Mag jetzt noch etwas dauern, aber es wird so kommen. Und schon mal erst recht wenn die Mutter eigentlich einen Job hat, aber meint es wäre besser 3 Jahre daheim bleiben zu wollen auf Staatskosten. Und, nur um mal drauf hinzuweisen, es gibt nicht nur Krippen in Deutschland, sondern auch Tagesmütter. Und genau diese decken sehr wohl eben sehr oft auch diese Arbeitszeiten ab. Da wird einen auch jeder fähige Arbeitsvermittler drauf hinweisen. Ich kenne durchaus Eltern wo die Kinder erst vormittags in der KiTa sind, und dann nachmittags von einer tagesmutter abgeholt und betreut werden bis die Eltern dann um 18-20.00Uhr die Kinder abholen. Völlig normal in vielen Familien. Auch mit jüngernen Kindern. Wem es nicht paßt der muß halt sich vorher überlegen wie man das mit den Kinder kriegen stemmen will. oder sich halt einen entsprechenden Alternativplan überlegen. Zudem, selbst wenn Mutter ja blöde Arbeitszeiten hat, es gibt auch noch einen vater. dann muß der eben die Betreuung in den Randzeiten abdecken. Wenn die Kindsmutter eh "nur" 30 std arbeitet, sollte es da verschiedenen Lösungen geben. Wenn man denn dann will.....

Mitglied inaktiv - 03.02.2015, 16:18



Antwort auf: elternzeit und harz 4?

Ich bin aber gerade in elternzeit und bekomme harz 4. Finde ich seltsam dass das Gehalt deines Mannes nicht einfach ausgestockt werden konnte. Ich haben denen auch gesagt das mein Sohn erst mit 3 in die kita geht und damit War gut. Soll mich eben nur melden wenn sich etwas ändert. Und ich habe mein Kind nicht bekommen um es einer tagesmutter zu geben. Sorry das geht garnicht. Der Staat will doch Kinder oder nicht. Aber unterstützen Pustekuchen oder wie? Verstehe ja das sich hier vieleicht manch einer aufregt. Aber ich finde es steht einer Mutter zu wenigstens 3 jahre bei seinem Kind zu bleiben.

von roxy9913 am 03.02.2015, 16:22



Antwort auf: elternzeit und harz 4?

Und trotzdem muss man es sich leisten können - Punkt Du bist zufrieden mit H4 und das ist gut so! Aber der Staat kann von Dir verlangen, dass du eben nicht 2 Jahre durchfinanziert wirst. Einer Freundin ging es genau so, sie wurde mit Sanktionen belegt, weil sie keine Weiterbildungsmaßnahme annahm. Vll hast du auch Glück und bei dir bleibt alles ruhig! LG

von Colien07022004 am 03.02.2015, 16:30



Antwort auf: elternzeit und harz 4?

Wie gesagt, das mag früher auch so gegolten haben. Nur wird das jetzt aktuell eben immer weniger gelten. Sei froh wenn es bei dir (noch) klappt, aber dei regel wird es eben nicht mehr sein. Und einem zustehen tut es eben halt nicht. Der Staat ist nicht dafür zuständig das viele Arbeitgeber eben so mies zahlen, die haben ihre Pflicht und Schuldigkeit mit dem Mindestlohn getan. Und nein, es steht eben der Mutter nicht zu das diese 3 Jahre daheim bleiben kann. Dieser irrglaube ist schon lange Geschichte. Bestenfalls ist es so, das das Kind ein Recht auf die Betreuung durch BEIDE Elternteile hat. Und wo das nicht möglich ist eben Alternativ durch entsprechende Optionen wie Großeltern, Erzieherinnen, Nannys, Tagesmütter usw. Schau mal beim Elterngeld Plus rein, das zieht genau in diese Schiene.

Mitglied inaktiv - 03.02.2015, 16:33



Antwort auf: elternzeit und harz 4?

Mag sein das dass bei deiner Freundin so War. Aber ich habe doch einen job also welche weiterbildungsmaßnahmen soll ich machen? Und weshalb steht es dann auf der Seite des jobcenters so? Verwirrend das ganze

von roxy9913 am 03.02.2015, 16:57



Antwort auf: elternzeit und harz 4?

@ danyhope Ganz toll... Kind bis 20 Uhr bei einer fremden lassen. Ne sorry... Bitte kopiere mir den Gesetzesentwurf wo drin steht das ich ein Kind mit einem jahr in die kita oder zur tagesmutter bringen muss. Dafür wäre ich dankbar oder woher hast du diese Info? Wir reden hier über 2 jahre. Andere kassieren ihr Leben lang. Klingt fast so als hättest du es auch versucht und bist jetzt verbittert weil du wieder arbeiten gehst. Armes Deutschland kann ich nur sagen.

von roxy9913 am 03.02.2015, 17:17



Antwort auf: elternzeit und harz 4?

Was viele vergessen, man darf innerhalb der Elternzeit bis zu 30 Std die Woche arbeiten. Und hat dann völligen Kündigungsschutz. Am ersten Arbeitstag nach der Elternzeit ist der weg..... So, und jetzt habe ich als Arbeitgeber 2 Mütter. Beide Kinder gleich alt, beide gleiche Position, beide Kinder werden betreut. Beide Mütter sind alleinerziehend, Väter nicht greifbar. Mutter1 kommt nach einem Jahr wieder und arbeitet innerhalb der Elternzeit auf Teilzeit. Kind wird fest betreut. Zuerst fängt die Mutter mit 15-20 Std an um zu schauen wie es läuft. Erfahrungsgemäß werden die ersten Wochen oder auch Monate etwas "holpriger" sein, es klappt nicht sofort so mit der Betreung bzw Kind muß öfters früher abgeholt werden. Das Kind ist erst einmal öfters krank weshalb die Mutter dann auch daheim bleiben muß, usw. Nach einiger zeit klappt es aber immer besser, und die Mutter stockt nach und nach auf bis zu 30 Std auf. Es kommt Routine rein, wenn Probleme auftreten ist man gewappneter weil man inszwischen "Auffangmechanismen" hat. Mutter2 kommt nach 3 Jahren Elternzeit erst wieder. Kind ist gerade frisch eingewöhnt in der Betreuung. Sie startet sofort mit ihrem alten Vertrag mit 30 Std. So, und nun passiert das gleiche wie bei der Mutter des anderen Kindes, es klappt nicht alles sofort so mit der Betreuung, Kind ist öfetrs krank weil es erst einmal alle Kinderkrankheiten aus der Betreuung mitnimmt. Nur, jetzt heißt es nicht 15-20 Std wie bei der anderen Mutter "abzufangen", sondern gleich 30 Std. dazu kommt das die Frau 3 Jahre raus war aus dem Beruf, vieles verlernt hat oder sich eben neues ergeben hat bzw Änderungen sich ergeben haben. Dazu dann die Mehrbelastung die sich auch erst einmal einspielen muß. Und jetzt kann sich jeder mal überlegen welcher Frau wohl eher die Kündigung bekommen wird bei der erst besten Möglichkeit. Oder welcher Frau man eher mal Zugeständnisse bei Arbeitzeiten, Urlaubswünschen. Fortbildungen, usw macht.

Mitglied inaktiv - 03.02.2015, 17:24



Antwort auf: elternzeit und harz 4?

Bei uns im Betrieb ist es leider nicht so einfach. Ich habe mir meine 30 Stunden hart erarbeitet. Üblich sind 20 Stunden. Wenn ich von meinen 30 Stunden zurück trete ist es ungewiss wann ich meine 30 Stunden wieder bekomme. So ist es leider und ein Kind mit 3 jahren kann mal wohl besser erklären das es bei Krankheit bei oma oder so bleibt als einem ein jährigem. und ich habe wie schon erwähnt bereits eine Tochter und habe immer gearbeitet auch bei Krankheit des Kindes oder wenn ich selbst krank War. Ich bin kein Faulenzer. Meine kleine War mit eins in der kita. da verpasst man aber sooo viel und ich möchte einfach dieses zweite Kind genießen. Auch wenn es manch einem nicht passt. Ich möchte auch niemanden angreifen... aber ich finde das steht Mutter und Kind einfach zu! Und wenn ich nun 20 St. Arbeiten würde müsste ich ja vermutlich trotzdem aufstocken und dann über einen längeren Zeitraum weil Wie gesagt nicht gewiss ist wann ich die 30 Stunden zurück bekommen würde. Also wo ist da die Logik? Ich würde mich wirklich sehr über einen GesetzesText freuen in dem steht das man in der zeit wo das kind unter 3 ist arbeiten muss denn auf der Seite des jobcenter steht wie gesagt etwas anderes.

von roxy9913 am 03.02.2015, 18:24



Antwort auf: elternzeit und harz 4?

Hallo, Deine Gefühle sind verständlich und es ist sicher hart für Dich, gegen Deine Gefühle Dein Kind abgeben zu müssen. Aber die Rechtslage in Deutschland ist ganz klar. Jeder ist erstmal dafür zuständig, seinen Lebensunterhalt selbst zu verdienen. Da es nun einen Rechtsanspruch ab 1 für einen Betreuungsplatz gibt, gibt es kein Hindernis mehr, um zu arbeiten. Daher ist man verpflichtet, eine Tätigkeit aufzunehmen, wenn man sein Leben sonst nicht finanzieren kann. Notfalls mußt Du Dir sogar einen anderen Job suchen, wenn Deiner nicht mit den Zeiten der Kinderbetreuung vereinbar ist. Tust Du das nicht, könntest Du Sanktionen bekommen. Vielleicht siehst Du es mal so. Es gibt sehr viele Frauen, die gerne bei ihrem Kind bleiben würden und es sich nicht leisten können. Sie gehen arbeiten und entrichten Sozialabgaben sowie Steuern. Aus diesen Abgaben/Steuern wird das ALG und Hartz 4 gezahlt. Letztlich möchtest Du also einen Vorteil für Dich aus Geldern, die andere erarbeiten, die auch gerne bei ihren Kindern bleiben würden. Nicht wirklich fair.

Mitglied inaktiv - 03.02.2015, 18:34



Antwort auf: elternzeit und harz 4?

und überhaupt nicht berechenbar. manche kinder sind schon in der krippe dauerkrank und manche mit drei im kiga null (meine zb). deine glaskugel in ehren, aber das hast du dir zusammengebraut. dany, du fehltest noch im reigen der empörten, du hast mich nicht enttäuscht!

Mitglied inaktiv - 03.02.2015, 19:03



Antwort auf: elternzeit und harz 4?

Nun ja. Ich bleibe dabei und bleibe zu hause bis mein Sohn 3 ist. Hatte lediglich um einen Auszug gebeten in dem geschrieben ist ob man zu hause bleiben darf oder nicht... danke euch trotzdem für eure Meinungen auch wenn wir nicht alle einer Meinung sind.

von roxy9913 am 03.02.2015, 19:15



Antwort auf: elternzeit und harz 4?

und nur fürs protokoll, ich habe ae-weise nach einem jahr wieder gearbeitet, kind allerdings von der oma betreut und zweielternweise nach 1,5 jahren die elternzeit getauscht. beides aber auf eigenen wunsch....vll kann ich deswegen "gönnen"......

Mitglied inaktiv - 03.02.2015, 19:25



Antwort auf: elternzeit und harz 4?

Ich habe Jahre lang selber Abgaben gezahlt und werde dieses auch bald weiterhin tun. Also finde ich es schon fair wenn ich und auch die anderen Frauen zu hause bleiben. Mich wundert es nur das ich dann jetzt harz4 bekommen habe. Ich erhielt eine Einladung und habe da angerufen und meine Situation geschildert, das ich einen job habe und in elternzeit bin und damit War gut. Soll mich melden wenn der kleine mit 3 in die kita geht. Also woher habt ihr die Infos das man arbeiten muss? Könnt ihr den Text nicht mal kopieren und hier Posten?

von roxy9913 am 03.02.2015, 19:30



Antwort auf: elternzeit und harz 4?

Danke kravallie

von roxy9913 am 03.02.2015, 19:32



Antwort auf: elternzeit und harz 4?

Nimmst dir nicht zu Herzen! Oftmals gibt es viele Bearbeiter, die lassen dich einfach in Ruhe und gut ist. Meine erste Tochter, heute 11, ist bereits mit 4 Monaten in die Kita gegangen, da ich weiterstudieren musste. Heute ist sie unglaublich selbstständig, besucht eine der besten Sportschulen Deutschlands und ist ein sehr schlaues Kind - die zeitige Betreuung hat keine schweren seelischen Spuren hinterlassen. Ich hasse diese Mentalität, die einen dann als schlechte Mutter dastehen lässt. Ich habe keinen einzigen Entwicklungsschritt verpasst, was ja auch immer so ein sinnfreies Argument ist. Denn ich habe sie ja nicht 24h dort gelassen und in den 8h passiert nun nicht die Welt. Wir haben noch eine zweite Tochter, sie ist nun 4 - schwer krank, behindert unser ganzer stolz und unser Sonnenschein. Sie geht am Tag 3h in eine integrative Kita - da mach ich den Haushalt. Mein Mann kommt meist um 4 nach Hause und dann stürze ich mich in meinen Nebenjob und erledige die Buchhaltung 3er Unternehmen. Ich will damit eigtl nur sagen, dass man Arbeit und Kind gut unter einen Hut bekommt und es oft andere Wege gibt. Ist es für dich der H4 Weg, dann geh ihn. Das Risiko, dass dich das Amt einvestellt und Leistung für das "geschenkte" Geld verlangt ist mitunter groß. Bei uns hier in Sachsen ist es Gang und Gebe geworden. Drei Jahre werden nicht mehr akzeptiert und das zu Recht. Kinder sind Luxus, den nicht der Staat zu finanzieren hat. Benötigt man Hilfe, wird man unterstützt aber nicht um sich ein Privileg herauszunehmen. Deine Einstellung, die gut ist, ist nicht die Einstellung des Staates und er darf reglementieren und sogar sanktionieren. Ich kenne bisher nur Mamas, die 3 Jahre genommen haben, die es aus eigener Kraft und ohne staatliche Unterstützung geschafft haben. LG und Alle Gute

von Colien07022004 am 03.02.2015, 19:53



Antwort auf: elternzeit und harz 4?

Och, schön dich nicht eintäuscht zu haben. Obwohl, habe ich doch, du hast es nur halt nicht verstanden. Ich bin nicht "empört", sondern wie ich schriebe, soll sich die TE freuen wenn es bei ihr "noch) geklappt hat. Nur kann sie halt nicht drauf bauen das es die ganzen 2 Jahre gutgeht. Lesen UND verstehen sind halt verschiedenen Dinge.....

Mitglied inaktiv - 03.02.2015, 20:11



Antwort auf: elternzeit und harz 4?

Hut ab Colin. Ich rangen ha auch mit mir. Von harz 4 zu leben ist sicher auch nicht leicht. Meine Tochter ist mittlerweile auch schon gross und macht demnächst ihr Abitur. Sie War auch mit 13 Monaten in der kita. es hat ihr auch kein bißchen geschadet aber ich hatte damals ein sehr schlechtes gewissen als sie noch so klein War. Und diesmal möchte ich es wenn irgendwie möglich anders machen. Warum gibt es denn dann das betruungsgeld? Ich denke es ist im sinne von mutter und Kind wenigstens die erste Zeit zusammen zu sein. Mal sehen. .. bis jetzt scheint ja alles geregelt

von roxy9913 am 03.02.2015, 20:19



Antwort auf: elternzeit und harz 4?

Und ich bitte nochmal um irgend etwas schriftliches. Ihr müsst doch eure Infos irgendwo her haben. Wäre sehr sehr dankbar für nen link

von roxy9913 am 03.02.2015, 20:26



Antwort auf: elternzeit und harz 4?

Auch Schichtarbeit, Arbeit am Wochenende, Bewerbungen im ganzen Bundesgebiet sind für Alleinerziehende nicht zumutbar. Das Jobcenter darf einer Mutter nicht mit Androhung der Kürzung von Hartz 4, einen Ganztagskindergarten aufzwingen. Nur die können bestimmen, von wem und wann die Kinder betreut werden sollen. Es kann auch nicht verlangt werden, dass Oma oder Tante auf die Kinder aufpassen sollen. Das Jobcenter kann aber verlangen, dass man die Suche nach einem Kindergartenplatz (halbtags) nachweisen muss. Das gilt für Kinder ab 3 Jahren. Bezugspersonen mit Kindern im schulpflichtigen Alter ist eine Habltagstätigkeit zumutbar ( VGH) Eine feste Altergrenze, ab wann Vollzeitarbeit zumutbar ist, gibt es nicht. Erziehungsschwierigkeiten, Versetzungsprobleme usw. stehen der Vollzeitarbeit entgegen. Bei drei oder mehr Kindern im schulpflichtigen Alter ist Arbeit nicht zumutbar

von roxy9913 am 03.02.2015, 21:31



Antwort auf: elternzeit und harz 4?

Auch Schichtarbeit, Arbeit am Wochenende, Bewerbungen im ganzen Bundesgebiet sind für Alleinerziehende nicht zumutbar. Das Jobcenter darf einer Mutter nicht mit Androhung der Kürzung von Hartz 4, einen Ganztagskindergarten aufzwingen. Nur die können bestimmen, von wem und wann die Kinder betreut werden sollen. Es kann auch nicht verlangt werden, dass Oma oder Tante auf die Kinder aufpassen sollen. Das Jobcenter kann aber verlangen, dass man die Suche nach einem Kindergartenplatz (halbtags) nachweisen muss. Das gilt für Kinder ab 3 Jahren. Bezugspersonen mit Kindern im schulpflichtigen Alter ist eine Habltagstätigkeit zumutbar ( VGH) Eine feste Altergrenze, ab wann Vollzeitarbeit zumutbar ist, gibt es nicht. Erziehungsschwierigkeiten, Versetzungsprobleme usw. stehen der Vollzeitarbeit entgegen. Bei drei oder mehr Kindern im schulpflichtigen Alter ist Arbeit nicht zumutbar. Und jetzt?

von roxy9913 am 03.02.2015, 21:45



Antwort auf: elternzeit und harz 4?

oooch komm, Dany, doch bitte nicht DIE nichtverstehschiene....mit MIR..... du fühlst dich einfach benachteiligt von wem auch immer und was du nicht hast/hattest, soll gefälligst auch kein anderer haben. wo ist denn jetzt der Weisheit letzter link, den die ap so gerne hätte???

Mitglied inaktiv - 04.02.2015, 08:20



Antwort auf: elternzeit und harz 4?

Vielen dank Frau bader.

von roxy9913 am 04.02.2015, 08:50



Antwort auf: elternzeit und harz 4?

Hallo, ich bin Mutter 2 gewesen und heute noch froh, dass ich 3 Jahre zuhause bleiben konnte. Meine Tochter ist übrigens erst im 3. Kindergartenjahr dauerkrank gewesen. Und warum wird davon ausgegangen, dass man, wenn man nach 3 Jahren wieder einsteigt, auch mehr Stunden macht, als nach 1 Jahr? Im Prinzip gibt es alle möglichen Varianten und wie es wird kann man leider nicht vorhersehen!

Mitglied inaktiv - 04.02.2015, 10:00



Antwort auf: elternzeit und harz 4?

Genau so ist es. Danke

von roxy9913 am 04.02.2015, 11:09



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Hallo Frau Bader ich hätte sie ja um fachlichen Rat gefragt in meinem speziellen Fall. Ich habe gelesen dass es den Eltern Freistett zu entscheiden wer sich um die Erziehung des Kindes kümmert würde ja in meinem Fall dann bedeuten dass ich zu Hause bleiben kann obwohl ich in einem festen Arbeitsverhältnis stehe um mein Mann sich einfach dem Arbeits...


Harz 4 nach Elternzeit

Hallo, ich bin gelernte Krankenschwester und zur Zeit im 8. Monat schwanger und arbeitslos seit dem 1.11.15. Ab dem 11.7 beginnt meine Schutzfrist und ich bekomme Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse gezahlt. Das ALG 1 fällt ab dann weg. Wer zahlt denn in der Zeit wo ich Mutterschaftsgeld bekomme meine Sozialversicherungen? Oder muss ich mich ab...


Elternzeit bei harz 4

Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin mutter von 3 Kindern. Sie sind 18, 3 und 2 Jahre alt. Mein Sohn geht bereits in den kiga und die jüngste ab August. Ich habe bei meinem Arbeitgeber 3 Jahre Elternzeit beantragt. Ich beziehe harz 4 bis April da ich dann wieder arbeiten werde. Nun soll ich eine egv unterschreiben, in der seht da ich einen betreuung...


Elternzeit für beide Elternteile / Bürgergeld

Guten Tag, wir haben zum Thema Elternzeit eine Frage. Derzeit sind beide Elternteile sind in ungekündigten Arbeitsverhältnissen (Frau Teilzeit(Beschäftigungsverbot durch AG) / Mann (Vollzeit). Die Frau derzeit schwanger mit einem Kind und 3 weitere Kinder bereits im Haushalt.  Beide Elternteile haben ja gesetzlichen Anspruch nach BEEG ...


BV während Elternzeit ausgestellt

Hallo, schon mal vielen Dank, dass ich meine Frage hier loswerden kann  Meine Ärztin stellte mir heute wegen vorzeitiger Wehen ein BV ab heute aus. Allerdings befinde ich mich aktuell noch in EZ für Kind 1. Unser Sohn wird im Mai 1 Jahr, bis dahin war EZ beantragt  Dass ich die Elternzeit jetzt nicht für das BV beenden kann ist klar, jedo...


Muss ich nach Ende meiner Elternzeit erst meine Resturlaubstage nehmen oder kann ich mich im Krankheitsfall direkt Krankschreiben lassen?

Hallo, Meine Elternzeit endet zum 28.04.2024. Leider bin ich während der Schwangerschaft schwer Erkrankt, was leider viel zu spät entdeckt wurde. Nun bin ich 7 Monate Post Operativ und muss mit einer Genesungszeit von 12 - 18 Monaten rechnen. Jetzt weiß ich nicht ob ich direkt zum 28.04.2024 eine AU einreichen soll und mit meinem Arbeitgeber...