Sehr geehrte Frau Bader,
ein Arbeitnehmer geht in Elternzeit für 4 Wochen und geht stundenweise weiter bei seinem Arbeitgeber arbeiten.
Wie hoch ist die Grenze des Dazuverdienstes?
Wird jeder Dazuverdienst komplett vom Elterngeld abgezogen? Auch bis ca. 100,00€?
Mitglied inaktiv - 07.07.2016, 12:13
Antwort auf:
Dazuverdienst bei Elterngeld
Hallo,
im ersten Jahr wird alles angerechnet, im zweiten nicht.
Einen rechner finden Sie bei www.bmfsfj.de
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.07.2016
Antwort auf:
Dazuverdienst bei Elterngeld
Kommt drauf an ob im ersten oder zweiten Jahr Elterngeld.
Im ersten Jahr wird jeder Euro verrechnet, es bleiben etwa 33% über.
von
Sternenschnuppe
am 07.07.2016, 18:03
Antwort auf:
Dazuverdienst bei Elterngeld
Es ist noch im ersten Jahr. Was bedeuten 33%.
Ich bin da echt planlos, leite eine kleine Firma und jetzt haben wir diesen Fall..
Mitglied inaktiv - 08.07.2016, 06:53
Antwort auf:
Dazuverdienst bei Elterngeld
Nehmen wir an das alte Netto betrug 1000€
Elterngeld ist dann ja 67%, also 670€
Verdient man nun aber 500€ selbst, dann müssen nur noch 500€ ersetzt werden die nicht mehr verdient werden.
Sind also die 500€ durch Arbeit und 335€ Elterngeld.
67% von 500€
Ergebnis sind dann 835€ gesamt.
Also 165€ mehr als ohne Arbeit.
Bedeutet : einem bleibt am Zuverdienst im Endeffekt 33%.
von
Sternenschnuppe
am 08.07.2016, 08:15