Frage: Dazuverdienst bei Elterngeld

Sehr geehrte Frau Bader, ein Arbeitnehmer geht in Elternzeit für 4 Wochen und geht stundenweise weiter bei seinem Arbeitgeber arbeiten. Wie hoch ist die Grenze des Dazuverdienstes? Wird jeder Dazuverdienst komplett vom Elterngeld abgezogen? Auch bis ca. 100,00€?

Mitglied inaktiv - 07.07.2016, 12:13



Antwort auf: Dazuverdienst bei Elterngeld

Hallo, im ersten Jahr wird alles angerechnet, im zweiten nicht. Einen rechner finden Sie bei www.bmfsfj.de Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.07.2016



Antwort auf: Dazuverdienst bei Elterngeld

Kommt drauf an ob im ersten oder zweiten Jahr Elterngeld. Im ersten Jahr wird jeder Euro verrechnet, es bleiben etwa 33% über.

von Sternenschnuppe am 07.07.2016, 18:03



Antwort auf: Dazuverdienst bei Elterngeld

Es ist noch im ersten Jahr. Was bedeuten 33%. Ich bin da echt planlos, leite eine kleine Firma und jetzt haben wir diesen Fall..

Mitglied inaktiv - 08.07.2016, 06:53



Antwort auf: Dazuverdienst bei Elterngeld

Nehmen wir an das alte Netto betrug 1000€ Elterngeld ist dann ja 67%, also 670€ Verdient man nun aber 500€ selbst, dann müssen nur noch 500€ ersetzt werden die nicht mehr verdient werden. Sind also die 500€ durch Arbeit und 335€ Elterngeld. 67% von 500€ Ergebnis sind dann 835€ gesamt. Also 165€ mehr als ohne Arbeit. Bedeutet : einem bleibt am Zuverdienst im Endeffekt 33%.

von Sternenschnuppe am 08.07.2016, 08:15



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