Dauer Elternzeit und Antrag auf Teilzeitarbeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Dauer Elternzeit und Antrag auf Teilzeitarbeit

Sehr geehrte Frau Bader, in einigen Wochen kommt mein erstes Kind zur Welt und ich bereite derzeit die diversen Anträge für Elternzeit, -geld, etc. vor. Ich möchte nach der Geburt zunächst ein Jahr komplett zuhause bleiben und in der Zeit Elterngeld beziehen. Anschließend möchte ich wahrscheinlich nur in Teilzeit wieder in meinen Beruf einsteigen, was ich meinem Arbeitgeber aber noch nicht konkret mitgeteilt habe. Nach Durchsicht verschiedener Unterlagen und auch Forenbeiträgen stellt sich mir nun die Frage, ob es sinnvoller ist 1.) für 2 Jahre Elternzeit zu beantragen mit der Option im 2. Jahr bis 30 Stunden arbeiten zu gehen oder 2.) für 1 Jahr Elternzeit zu beantragen und anschließend mit meinem Arbeitgeber Teilzeitarbeit zu vereinbaren (natürlich mit den entsprechenden Fristen für einen Teilzeitantrag) Besteht ein grundsätzlicher Unterschied (Vor- oder Nachteil) zwischen diesen Varianten? Sollte der Teilzeitwunsch grundsätzlich bereits in den Antrag auf Elternzeit (auch wenn es erst nach der Elternzeit geplant ist) aufgenommen werden? Herzlichen Dank für Ihre Antwort. Freundliche Grüße SoWin

Mitglied inaktiv - 23.07.2013, 10:25



Antwort auf: Dauer Elternzeit und Antrag auf Teilzeitarbeit

Hallo, 1. Dann sind Sie flexibler u haben einen Anspruch auf Verlängerung Liebe Grüsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.07.2013



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