Frage:
Mindestbezugszeit Betreuungsgeld?
Hallo,
ich habe eine Frage zum Betreuungsgeld. Gibt es eine Mindestbezugszeit?
Meine Tochter (geboren August 2012), wird ab 1.9.2013 bei einer Tagesmutter unterkommen. Steht mir dann in der Zeit zwischen 1. Geburtstag und 1.9.2013 Betreuungsgeld zu? Wahrscheinlich dann nur anteilig, oder?
Kann meine Kleine leider nicht ab 1.8.13 hinschicken, da die Tagesmutter im August Urlaub hat.
Vielen lieben Dank schon einmal für die Antwort! :)
von
queriba
am 29.06.2013, 20:11
Antwort auf:
Mindestbezugszeit Betreuungsgeld?
Hallo,
Betreuungs Geld bekommen erst ab dem 15. Lebensmonat. Wenn Sie aber die Tagesmutter komplett alleine bezahlen, können Sie trotzdem Betreuungs Geld erhalten.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.07.2013
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Mindestbezugszeit Betreuungsgeld?
das Betreuungsgeld, wenn deine Kleine bei der Tagesmutter ist. Du darfst deine Kleine nur nicht in eine staatliche Einrichtung bringen, dann steht dir das Betreuungsgeld nicht zu.
von
ALF0709
am 29.06.2013, 21:40
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Mindestbezugszeit Betreuungsgeld?
hallo das stimmt so nicht, nur wenn sie die tamu komplett privat zahlen, d.h. das es nicht über ja, diakonie etc läuft, aber die ausgebildeten tamu bekommen alle staatl,zuschüsse vom jugendamt und dann bekommt man das beteruungsgeld nicht!
von
CKEL0410
am 29.06.2013, 22:01
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Mindestbezugszeit Betreuungsgeld?
Es steht doch überall, ich darf mein Kind nur nicht in eine staatliche Krippe bringen. Meine TaMu hat damals keinerlei Zuschüsse vom Staat bekommen, war deshalb entsprechend teuer und musste nach 2 Jahren wieder schließen.
von
ALF0709
am 30.06.2013, 08:56
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Mindestbezugszeit Betreuungsgeld?
hallo,meine mutter ist z.b. auch tamu, sie bekommt pro kind noch gelder vom jugendamt, die tamu können sich ja selber noch aussuchen was sie für beträge zusätzlich von den eltern nehmen pro stunde!
die meisten tamu arbeiten mit anderen trägern zusammen. wenn oma und opa z.b. die betreuung übernehmen und dafür geld bekommen ist das kein problem. da muss mansich vorher erkundigen, die meisten tamu machen es aber so!
von
CKEL0410
am 30.06.2013, 12:06
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Mindestbezugszeit Betreuungsgeld?
Sorry, aber wenn eine TaMu noch zusätzlich Geld nimmt, dann ist das alles andere als OK. Hier zahlt man den Betrag an den Träger und der dann an die Tagesmutter. Udnd amit fällt man aus dem betreuungsgeld raus, weil fremdbetreut.
Anders sieht es aus wenn man privat die Betreuung organisiert. Aber ehrlich gesagt, die brauchend ann die 100€ monatlich nicht wirklich. Weil wer soviel geld hat, kann IMO auch auf den Tropfen verzichten.
Und was früher war ist eh egal, weil das Betreuungsgeld ja jetzt erst ab August startet, sprich es gelten ganz andere Spielregeln.
Das mit dem Urlaub verstehe ich auch nicht wirklich. Mein Sohn geht auch ab August zur Tagesmutter. 2 Wochen nach Beginn ist die für 2 Wochen im Urlaub, trotzdem muß natürlich für den kompletten August gezahlt werden. Ausserdem gibt es doch noch die Eingewöhnung, die läuft ja auch noch. bei uns bereits im Juli.
Mitglied inaktiv - 30.06.2013, 12:18
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Mindestbezugszeit Betreuungsgeld?
Den Betrag den die Eltern für die Tagesmutter zahlen geht natürlich ans Jugendamt da hab ich mich wohl falsch ausgedrückt! Aber somit ist sie doch staatkich gefordert. Das geld bdkommt die tamu ja dann vom Ja ausgezahlt.
von
CKEL0410
am 01.07.2013, 22:11
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Mindestbezugszeit Betreuungsgeld?
Klar muss man den Urlaub auch durchzahlen. Meine kommt ab august in den kiga. Fur den monat läuft sie noch als u drei kind und wir müssen inkl essen fur august fast 300 euro zahlen. Im August ist schließzeit. Sie kann erst ab sep zur Eingewöhnung. In dem monat wird sie dann auch drei . Hier ist es so das man ab drei keine Beiträge mehr zahlt. Ist zotal ärgerlich den einen Monat so viel zu zahlen aber so ist es leider nunmal.
von
CKEL0410
am 01.07.2013, 22:15