Hallo Frau Bader,
mein Abeitgeber hat sich ja per Vergleich mit mir geeinigt, das war am 29.6.15.
jetzt muss er mir Gehalt nachzahlen u zwar von 28.9.-14 bis 10.4.15 ab 11.4. war ich im Mutterschutz, wo er ja auch einen Anteil von trägt. am 01.6. 15 war die Entbindung. nach 8 Wochen bin ich in Elternzeit.
muss er mir Zinsen zahlen, ich habe einige Schulden gemacht, da er mir ja so lange knicht in Gehalt gezahlt hat. ab wann kann ich Zinsen verlangen und in welcher Höhe.
vielen Dank u ein schönes Wochenende !
CD
von
Christiane Döner
am 28.08.2015, 14:09
Antwort auf:
Zinsen
Hallo,
muss nicht im Vergleich stehen. Er hat eine vertragl. Pflicht zu Zahlung - nach dem im Vertrag genannten Datum tritt automatisch Verzug ein-mit den gesetzl. geregelten Zinsen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 31.08.2015
Antwort auf:
Zinsen
Wenn da nichts von Zinsen steht, gibt es keine. Dafür nimmt man sich einen Anwalt, der berücksichtigt so etwas. Richtern ist das egal.
P.S. Du hast aber sicherlich ALG I bekommen. Dann bekommst du auch nur die Differenz zwischen Gehalt und ALG I. Ich hoffe, du weißt das. Und dann ist der Schaden ja nicht so hoch.
von
ALF0709
am 28.08.2015, 16:44
Antwort auf:
Zinsen
Ja. Das muss drinstehen.
Hattest Du keinen Anwalt ?
Vor allem fix das Elterngeld bearbeiten lassen.
von
Sternenschnuppe
am 29.08.2015, 20:28