Das Jugendamt hat mir mein Baby ohne Grund weggenommen wie verhalte ich mich?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Das Jugendamt hat mir mein Baby ohne Grund weggenommen wie verhalte ich mich?

Hallo liebe Frau Bader. Das Jugendamt hat unser Baby weggenommen ohne Grund unser Kind hatte eine Beule und hamerdome und wurde ins Krankenhaus gebracht und nun wird uns understellt er were runder geflogen aber ist er ne wir haben ihn nichts gedan und alle denken das und keiner klaubt mir nicht und wir haben schon die Wahrheit gesagt Kann ich was dun vor Gericht das ich mein Baby wieder griege Lg Rosi

von Rosi96 am 19.12.2015, 22:10



Antwort auf: Das Jugendamt hat mir mein Baby ohne Grund weggenommen wie verhalte ich mich?

Hallo, wenden Sie sich bitte an einen RA vor Ort Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.12.2015



Antwort auf: Das Jugendamt hat mir mein Baby ohne Grund weggenommen wie verhalte ich mich?

Einfach so weggenommen. Warst Du oder der Partner schon auffaellig? Versucht mit dem Jugendamt zusammen zu arbeiten, es sind nicht Deine Feinde! Viel Glueck

von peekaboo am 19.12.2015, 22:17



Antwort auf: Das Jugendamt hat mir mein Baby ohne Grund weggenommen wie verhalte ich mich?

Versuch mit dem Jugendamt zu reden. Nur weil ein Kind mal Hämatome und eine Beule hat wird es nicht gleich von den Eltern weggenommen. Mein Sohn ist regelmäßig mit blauen Flecken in der Kita, weil er irgendwo gegen gerannt ist. Und normalerweise sieht man sehr genau ob die Flecken von einem Unfall kommen oder weil das Kind geschlagen wurde. Selbst ein einmaliger Sturz vom Wickeltisch wäre für da JA noch kein Grund einzuschreiten. Die würden wenn dann ja auch von einem Arzt oder der KiTa darüber informiert werden. "Riechen" tut das da keiner. Es sei denn sie kommen aus anderen Gründen ohnehin bei Euch vorbei und schauen ob es dem Kind gut geht. Da muss also schon noch mehr dahinter sein, dass hier eine Kindeswohlgefährdung angenommen wird. Man hat Euch doch bestimmt auch Auflagen gemacht, was ihr erfüllen müsst um Euer Kind zurückzubekommen. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 20.12.2015, 11:04



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