muss ich anderen Tätigkeiten nachgehen wenn ich ein bv habe?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: muss ich anderen Tätigkeiten nachgehen wenn ich ein bv habe?

Liebe Frau Bader, Herr Dr. Bluni schrieb, sie seien wohl der bessere Ansprechpartner für meine Frage:) Ich bin in der 6ten ssw. Ich arbeite in einer Schulen für Autisten. Diese sind teilweise sehr aggressiv und unberechenbar. Wenn ich am Kind nichtmehr arbeiten darf aber trotzdem Büro Tätigkeiten übernehmen soll stellt sich mir die frage:  Ich befinde mich im selben Gebäude, was ist wenn mich im Gang oder auf dem weg zur Toilette jemand in den Bauch boxt?  Darf man mich trotz dem hohen Risiko der Übergriffe beschäftigen?  Danke und liebe grüße

von laviniaaa am 26.10.2016, 08:05



Antwort auf: muss ich anderen Tätigkeiten nachgehen wenn ich ein bv habe?

Hallo, ja,Ihr Arbeitgeber darf Sie umsetzen, zum Beispiel ins Büro. Wegen der Frage, ob eine Gefahr besteht, verletzt zu werden wenn Sie zufällig ein Schüler auf den Hof treffen, sollten Sie das Gewerbeaufsichtsamt befragen, ich persönlich halte dieses Risiko für gering, zumal Sie ja die Pausen meiden können. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.10.2016



Antwort auf: muss ich anderen Tätigkeiten nachgehen wenn ich ein bv habe?

Es ist korrekt, wenn dich der Arbeitgeber mit administrativen Aufgaben beschäftigt. Auch für diese Ersatztätigkeit muss eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden. Das heißt, die Wege zu Toiletten, Sozialräumen, zum Parkplatz müssen hinsichtlich von Gefährdungen einschätzt werden. Vielleicht nutzt du die Schulstunden und nicht die (doch eher kurzen) Pausen für Toilettengänge, um möglichst den Kontakt zu fremdgefährdenden Schülern zu minimieren. Im Zweifelsfalle wende dich an die Gewerbeaufsicht bzw. Aufsichtsbehörde für Mutterschutz.

Mitglied inaktiv - 26.10.2016, 08:43



Antwort auf: muss ich anderen Tätigkeiten nachgehen wenn ich ein bv habe?

Das BV bezieht sich nur auf den beruflichen Umgang mit fremdgefährdenden Kindern/Schülern, zum Schutz deiner Gesundheit, und entbindet dich nicht grundsätzlich von der Pflicht, deine vertraglich festgelegte Arbeitsleistung zu erbringen. Wenn es für den Arbeitgeber eine Möglichkeit gibt, dich gefahrlos einzusetzen, darf er von dir eine zumutbare Ersatztätigkeit verlangen. Das dürfte im Büro der Fall sein.

Mitglied inaktiv - 26.10.2016, 12:07