Darf mein neuer Partner in Elternzeit gehen, trotz fehlender scheidungspapiere?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Darf mein neuer Partner in Elternzeit gehen, trotz fehlender scheidungspapiere?

Wir haben übermorgen unseren Kaiserschnitt und ab da sollte mein Partner und auch der zukünftige Papa eigentlich in Elternzeit gehen. Nun habe ich zufällig gesehen, das auf meinem Beschluss der Scheidung noch gar kein Rechtskraftvermerk ist. Was genau bedeutet das für die geplante Elternzeit. Termin der Scheidung war bereits am 20.7.16 und die fehlende Unterlagen sollen erst Ende September vom Amtsgericht verschickt werden. Was genau bedeutet das für uns?

von Claudchen01 am 12.09.2016, 18:44



Antwort auf: Darf mein neuer Partner in Elternzeit gehen, trotz fehlender scheidungspapiere?

Hallo, nur, wenn die Vaterschaft anerkannt ist Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.09.2016



Antwort auf: Darf mein neuer Partner in Elternzeit gehen, trotz fehlender scheidungspapiere?

Wenn dein Partner mit dem Kind in einem Haushalt lebt, es betreut und erzieht, sehe ich kein Problem. Was hat die Scheidung damit zu tun?

von chrissicat am 13.09.2016, 07:07



Antwort auf: Darf mein neuer Partner in Elternzeit gehen, trotz fehlender scheidungspapiere?

Recht simpel, es kann sein das er gar nicht als Vater gilt bzw sich nicht eintragen lassen kann. Und er muss schon als Vater anerkannt sein, damit er auch in Elternzeit gehen kann. Ohne Scheidung bzw Scheidungsurteil wird erst einmal der (Ex-) Ehemann als Kind angesehen. Würde da bei Gericht anfragen und nachhacken. Auch auf die Problematik hinweisen und welche Auswirkungen es hat wenn es erst später zugestellt wird. Mit viel Glück ist das ja unerheblich, da es ja nur noch die Schriftform betrifft.

Mitglied inaktiv - 13.09.2016, 07:14



Antwort auf: Darf mein neuer Partner in Elternzeit gehen, trotz fehlender scheidungspapiere?

Hallo, wenn die Scheidung schon eine Weile zurück liegt, dann ist inzwischen natürlich schon Rechtskraft eingetreten. Daher einfach bei Gericht anrufen, nachfragen und die Situation schildern. Man kann eine Ausfertigung mit Rechtskraftvermerk sich schnell zusenden lassen. Dann ist das Thema "durch".

Mitglied inaktiv - 13.09.2016, 10:10



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