Ich habe hier schon ähnliche Fragen durchforstet, aber keiner trifft genau auf unseren Fall zu. Unsere Tochter (31/2 Jahre) geht seit ihrem dritten Lebensjahr in unser Nachbargemeinde bzw Stadt (anderes Bundesland) in den Waldorfkindergarten. Es handelt sich nicht um einen Kitaplatz, da die Plätze dort nur innerhalb verteilt werden (Geschwister uä...), aber ein Platz in einer Spielgruppe, die genau wie der Kindergarten fungiert (allerdings nur 4 Tage die Woche). Uns wurde versprochen ,dass wir nur so eine Chance auf einen Kitaplatz haben und dieser uns somit im nächsten Jahr sicher sei. Nun hat die Stadt aber ein Schreiben an die Kita verfasst, indem sie verlangen, dass in Zukunft keine Kinder aus anderen Gemeinden aufgenommen werden dürfen! Unsere Gemeinde trägt die Ausgleichskosten, da in unser Gemeinde ebenfalls zu wenige Plätze vorhanden sind. Finanziell ist es also nicht das Problem! Für unsere Tochter, die entwicklungsverzögert ist und lange gebraucht hat eine Bindung zu den Erziehern aufzubauen, wäre ein Wechsel (allerdings wohin, wenn keine Plätze frei sind) unverantwortlich! Kann ich auf Verbleib in der Kita klagen bzw. was sind meine Rechte?Was ist mit dem "Wunsch-Wahlrecht nach §5 Sozialgesetzbuch VIII? Mit freundlichen Grüßen
von Lillilottakind am 10.03.2016, 13:55