Darf mein Arbeitsgeber den Beginn meiner Arbeit ändern?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Darf mein Arbeitsgeber den Beginn meiner Arbeit ändern?

Hallo Frau Bader, Ich bin seit 2015 in einem Arbeitsverhältnis und war jetzt 1 Jahr in Elternzeit. Die Elternzeit endete am 09.04.18 und mein erster Arbeitstag wäre der 10.04.18 gewesen. Zwei Wochen zuvor war ich bei meinem Arbeitgeber um meinen unbefristeten Arbeitsvertrag (ohne Probezeit) nach der Elternzeit zu unterschreiben. Da es mir körperlich sehr schlecht geht war ich ab dem 09.04. dann krankgeschrieben bis zum 28.04. wegen Herzproblemen, Untergewicht und Kreislaufproblemen. Nun stellte sich heraus dass ich erneut schwanger bin und habe am 30.04. einen Frauenarzttermin, dieser wird mir voraussichtlich wie in meiner letzten Schwangerschaft direkt ein Beschäftigungsverbot erteilen. Heute meinte mein Arbeitgeber (er weiß noch nix von meiner Schwangerschaft) dass er meinen Arbeitsvertrag ändern wird dass mein Arbeitsbeginn der 01.05. ist. Darf er das ? Schließlich bin ich auf den Lohn angewiesen. Vielen Dank im Voraus.

von ssj am 20.04.2018, 16:33



Antwort auf: Darf mein Arbeitsgeber den Beginn meiner Arbeit ändern?

Hallo, wenn es schon unterschrieben war, nein. Ansonsten verstehe ich nicht, warum der alte AG einen neuen Vertrag macht Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.04.2018



Antwort auf: Darf mein Arbeitsgeber den Beginn meiner Arbeit ändern?

Lief der erste Vertrag durch Befristung aus ? Wenn ja ist es sein gutes Recht erst einen Monat später anzustellen.

Mitglied inaktiv - 20.04.2018, 17:00



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Achso und falls der neue Vertrag ab 10.04. bereits unterzeichnet ist, dann ist er natürlich bindend. Er wäre es auch mündlich aber da hat man oft ein Nachweisproblem. Lg

Mitglied inaktiv - 20.04.2018, 17:02



Antwort auf: Darf mein Arbeitsgeber den Beginn meiner Arbeit ändern?

Nein es gab davor keine Befristung Ebenfalls unbefristet Der Arbeitsvertrag läuft jetzt eigentlich ganz normal weiter wie davor

von ssj am 20.04.2018, 17:14



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Na wenn er schon unterzeichnet ist, gilt er...

Mitglied inaktiv - 20.04.2018, 17:59



Antwort auf: Darf mein Arbeitsgeber den Beginn meiner Arbeit ändern?

Wieso sollst du denn überhaupt einen neuen Arbeitsvertrag bekommen? Verstehe ich nicht.

von chrissicat am 20.04.2018, 20:42



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Den hab ich halt bekommen kurz bevor meine Elternzeit rum war.. is genau der selbe wie davor blos steht halt drauf dass ich nach der Elternzeit dann und dann wieder unbefristet beginne. Und weil es eine Lohnerhöhung gab zu der Zeit als ich in Elternzeit war, evtl. auch deswegen.

von ssj am 20.04.2018, 21:11



Antwort auf: Darf mein Arbeitsgeber den Beginn meiner Arbeit ändern?

Wenn du einen gültigen unbefristeten Arbeitsvertrag hast, dann brauchst du keinen Vertrag, in dem drinnen steht, dass du nach der Elternzeit wieder beginnst. Das ist totaler Quatsch. Wenn es nur um die Lohnerhöhung geht, dann soll dein Chef einen Nachtrag zum Arbeitsvertrag erstellen, wo eben nur die Lohnerhöhung geregelt ist.

von chrissicat am 20.04.2018, 22:30



Antwort auf: Darf mein Arbeitsgeber den Beginn meiner Arbeit ändern?

Der bereits unterschriebene Vertrag mit dem ursprünglichen Beginn ist bindend (ob ein neuer Vertrag nötig gewesen wäre oder nicht, ist doch unerheblich). Dein Chef möchte die Zeit, in der du krank warst, halt gerne nicht bezahlen müssen, aber deswegen kann der den Vertrag nicht einfach nachträglich ändern. Aber davon abgesehen würde ich mich einfach schon mal darauf einstellen, dass dein Chef vermutlich nicht sonderlich begeistert über deine neue Schwangerschaft sein wird. Bezgl. des BV´s: aktuell bist du ja noch krankgeschrieben. Diese AU hat erst mal Vorrang vor einem BV. Solange diese Erkrankung, die nicht im Zusammenhang mit der Schwangerschaft besteht, weiter besteht, erhältst du auch weiterhin eine AU und kein BV. Für ein BV müsstest du ja grundsätzlich erst mal arbeitsfähig sein.

von cube am 21.04.2018, 08:25