Ich bin als Verkäuferin in einem Lebensmittel-Discounter auf 80 Stunden Basis laut Arbeitsvertrag beschäftigt. Seit Beginn meiner Tätigkeitvor 10 Jahren sind durchschnittlich 15-40 Überstunden pro Monat der Regelfall.
Ab der Mitteilung, das ich schwanger bin, werde ich nur noch für die 80 Vertragsstunden geplant und eingesetzt. Darf mein AG das?
Ich habe dadurch einen Verlust von etwa 205 Euro - 450 Euro jeden Monat und auf das Mutterschutzgeld sowie Elterngeld wirkt sich das ja auch aus. Ich dachte immer, der Schwangeren dürfen keine finaziellen Nachteile entstehen?!
Mein AG begründet sein Verhalten mit Personalengpässen in der Vergangenheit, die nun behoben seien. Aber meine Kollegen haben nach wie vor Überstunden, ich nicht.
von
Kroppy
am 28.03.2012, 09:39
Antwort auf:
Darf mein AG sonst geleistete Überstunden ablehnen?
Hallo,
zunächst muss man sich überlegen, ob ein Verstoß gegen das Mutterschutzgesetz vorliegt.
§ 8
Mehrarbeit, Nacht- und Sonntagsarbeit
(1) Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden.
(2) Mehrarbeit im Sinne des Absatzes 1 ist jede Arbeit, die
1. von Frauen unter 18 Jahren über 8 Stunden täglich oder 80 Stunden in der Doppelwoche,
2. von sonstigen Frauen über 8½ Stunden täglich oder 90 Stunden in der Doppelwoche
hinaus geleistet wird. In die Doppelwoche werden die Sonntage eingerechnet.
Wenn dies nicht der Fall ist,stellt sich die Frage, warum er Sie ungleich mit den anderen behandelt. Hierfür muss er einen sachlichen Grund haben.
Ob dies die Schwangerschaft ist, kann ich auf die Ferne schlecht beurteilen, da Sie jedoch nur Teilzeit arbeiten und scheinbar keine gesundheitlichen Einschränkungen haben, scheint das nicht der Fall zu sein.
Ich würde ihn fragen, warum er Sie ungleich behandelt.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.03.2012
Antwort auf:
Darf mein AG sonst geleistete Überstunden ablehnen?
Die 80 Vertragsstunden beziehen sich auf den Monat. Somit ist §8 für micht nicht bedeutsam. Gesundheitliche Einschräkungen gibt es auch nicht.
Der AG behauptet es gäbe keine ungleiche Behandlung. Angaben über die Überstunden der Kollegen will er nicht machen, da dies unter den Datenschutz fällt.
Kann ich auf meine regelmäßig geleisteten Überstunden bestehen, wenn ich nachweisen kann, dass dies in den letzten Jahren Standard war?
von
Kroppy
am 28.03.2012, 10:54