Hallo Frau Bader,
Mein befristeter Vertrag als Schauspielerin läuft zum 31.5. aus - Mutterschutz beginnt am 2.6. darf mein AG den Vertrag um Tage/Wochen/Monate verlängern?
Für mich hätte es natürlich finanzielle Vorteile und wenn ich es richtig verstehe darf ich auf eigenen Wunsch auch während dem Mutterschutz vor der Geburt tätig sein, wovon mein AG profitieren würde!
Herzlichen Dank!
Melanie
von
Jelly64832
am 10.02.2017, 13:11
Antwort auf:
Darf mein AG meinen Vertrag trotz Mutterschutz verlängern?
Hallo,
ja, das ist unproblematisch.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.02.2017
Antwort auf:
Darf mein AG meinen Vertrag trotz Mutterschutz verlängern?
Wenn du ausdrücklich einwilligst, darf dich dein Arbeitgeber bis zur Geburt beschäftigen, vorausgesetzt dass die mutterschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Z.B. gibt es Vorgaben bezüglich Nachtarbeit nach 20 Uhr, und der täglichen Höchstarbeitszeit (8,5 Std.)
Mitglied inaktiv - 10.02.2017, 13:46
Antwort auf:
Darf mein AG meinen Vertrag trotz Mutterschutz verlängern?
Danke für die Hilfe, nach etwas Hin und Her hat mir mein Arbeitgeber jetzt eine Vertragsverlängerung bis zum 30.Juni zugesichert und beginne den Mutterschutz während meiner Festanstellung.
Muss ich jetzt noch irgendwelche weiteren Dinge beachten?
Nach Beendigung des Mutterschutzes bin ich dann ja nicht mehr angestellt. Wäre somit wieder Selbständig. Elterngeld muss ich dann vermutlich über die KSK bzw die Eltergeldstelle beantragen, richtig?
von
Jelly64832
am 08.03.2017, 15:33