Hallo Frau Bader,
ich befinde mich in Elternzeit, aber bekomme kein Elterngeld mehr.
Da ich leider in dieser Zeit nicht bei meinem Arbeitgeber arbeiten kann, habe ich mir einen Minijob gesucht.Der neue Arbeitgeben musste aus betrieblichen Gründen für eine kurze Zeit schliessen, jetzt bekomme ich Kurzarbeitergeld, das sind ca 300 € .Darf ich jetzt noch einen zweiten Minijob haben ?
Wieviel darf ich noch dazu verdienen ? 450 €.Oder dann 150 €
Mir wurden schon verschiedene Antworten gegeben, der eine sagt ja der andere sagt nein.
Vielen Dank.
LG Puttchen880
von
Strolch880
am 22.08.2017, 21:58
Antwort auf:
Darf man in der Elternzeit 2 Minijobs haben ?
Hallo,
hier die zuverlässigste Quelle dies überhaupt nur gibt:
https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/04_mehrere_beschaeftigungen/node.html
Hat Ihr Minijobber keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, kann er mehrere 450-Euro-Minijobs nebeneinander ausführen, wenn er insgesamt nicht mehr als 450 Euro monatlich verdient. Überschreitet er die Verdienstgrenze insgesamt, sind alle Jobs versicherungspflichtig – und damit keine Minijobs.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.08.2017