Darf man im Beschäftigungsverbot Babysitten?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Darf man im Beschäftigungsverbot Babysitten?

Liebe Frau Bader, eine Freundin von mir ist Erzieherin in der Kita meines Sohnes. Sie ist momentan schwanger (14. Woche) und im Beschäftigungsverbot. Nun möchte mich gerne unterstützen und hin und wieder auf meinen Sohn aufpassen, dazu würde auch das hinbringen oder abholen zur Kita gehören. Könnte sie dadurch Probleme mit Ihrem Arbeitgeber bekommen? Die Kitaleitung ist ihr leider nicht so wohlgesonnen, daher möchte ich natürlich nicht das sie Probleme bekommt... LG

von Elenaaaa am 04.09.2017, 15:35



Antwort auf: Darf man im Beschäftigungsverbot Babysitten?

Hallo, selbstverständlich könnte sie dadurch Probleme mit ihrem Arbeitgeber bekommen. Sie kann beruflich den Kindergarten nicht aufsuchen, weil sie sich anstecken könnte und deshalb ihrer beruflichen Tätigkeit nicht nachkommen. Und dies bei voller Lohnzahlung. Jetzt möchte sie aber während des Beschäftigungsverbotes auf ein Kind aufpassen und mit diesem den Kindergarten aufsuchen. Entschuldigung, da sträuben sich mir die Haare. Viele Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.09.2017



Antwort auf: Darf man im Beschäftigungsverbot Babysitten?

Deine Freundin hat das Beschäftigungsverbot sicher wegen fehlender Immunität gegen diverse Krankheiten. Wenn sie sich jetzt in ihrem Beschäftigungsverbot dennoch mit einem Kleinkind abgibt fragt sich der Arbeitgeber zu Recht, weshalb sie nicht ihrer eigentlichen Arbeit als Erzieherin nachkommen kann - ob wohlgesonnen oder nicht...

von Andrea6 am 04.09.2017, 16:00



Antwort auf: Darf man im Beschäftigungsverbot Babysitten?

Wenn sie das Beschäftigungsverbot aufgrund fehlender Immunitäten hat, darf sie die Einrichtung nicht betreten. Babysitten ist zwar nicht verboten, aber es birgt dieselbe Gefährdung wie in der Kita: Cytomegalie. Wenn die Freundin CMV positiv ist, dann ist privat nichts gegen Babysitten einzuwenden, aber die Kita darf sie nicht betreten. Die Gesundheitsrisiken trägt sie selber.

Mitglied inaktiv - 04.09.2017, 16:44



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