Liebe Frau Bader,
eine Freundin von mir ist Erzieherin in der Kita meines Sohnes. Sie ist momentan schwanger (14. Woche) und im Beschäftigungsverbot. Nun möchte mich gerne unterstützen und hin und wieder auf meinen Sohn aufpassen, dazu würde auch das hinbringen oder abholen zur Kita gehören. Könnte sie dadurch Probleme mit Ihrem Arbeitgeber bekommen? Die Kitaleitung ist ihr leider nicht so wohlgesonnen, daher möchte ich natürlich nicht das sie Probleme bekommt...
LG
von
Elenaaaa
am 04.09.2017, 15:35
Antwort auf:
Darf man im Beschäftigungsverbot Babysitten?
Hallo,
selbstverständlich könnte sie dadurch Probleme mit ihrem Arbeitgeber bekommen.
Sie kann beruflich den Kindergarten nicht aufsuchen, weil sie sich anstecken könnte und deshalb ihrer beruflichen Tätigkeit nicht nachkommen. Und dies bei voller Lohnzahlung.
Jetzt möchte sie aber während des Beschäftigungsverbotes auf ein Kind aufpassen und mit diesem den Kindergarten aufsuchen.
Entschuldigung, da sträuben sich mir die Haare.
Viele Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.09.2017
Antwort auf:
Darf man im Beschäftigungsverbot Babysitten?
Deine Freundin hat das Beschäftigungsverbot sicher wegen fehlender Immunität gegen diverse Krankheiten.
Wenn sie sich jetzt in ihrem Beschäftigungsverbot dennoch mit einem Kleinkind abgibt fragt sich der Arbeitgeber zu Recht, weshalb sie nicht ihrer eigentlichen Arbeit als Erzieherin nachkommen kann - ob wohlgesonnen oder nicht...
von
Andrea6
am 04.09.2017, 16:00
Antwort auf:
Darf man im Beschäftigungsverbot Babysitten?
Wenn sie das Beschäftigungsverbot aufgrund fehlender Immunitäten hat, darf sie die Einrichtung nicht betreten.
Babysitten ist zwar nicht verboten, aber es birgt dieselbe Gefährdung wie in der Kita: Cytomegalie. Wenn die Freundin CMV positiv ist, dann ist privat nichts gegen Babysitten einzuwenden, aber die Kita darf sie nicht betreten. Die Gesundheitsrisiken trägt sie selber.
Mitglied inaktiv - 04.09.2017, 16:44