Frage:
Darf man elternzeit ablehnen?
Hallo liebe Frau Bader,
Ich melde mich bei Ihnen weil ich nicht weiter weiß..
Wir erwarten unser erstes Kind voraussichtlich am 4.9.2014..mein Mann möchte gern den ersten LM (Antrag für den 13 LM stellen wir nachstes Jahr) Elternzeit nehmen.
Fristgerecht hat er heut den Antrag abgegeben, jedoch meinte Sie nur Kopfschüttelnt das Sie das nicht macht...
Er arbeitet in einem Pflegheim als Hausmeister, hat für paar Stunden eine Hilfe für den Garten, sonst ist er allein.
Da ich dort selbst mal gearbeitet hab, weis ich wie kompliziert das mit Ihr ist...worauf ich aber nicht näher eingehen möchte. ?
Sie fragte meinen Mann ob er Ersatz hätte..er verwies daraufhin auf die Hilfe.
Mir persönlich war klar das es so ein Theater gibt..hab mich daher auch schon belesen..
Es gibt doch ein Gesetz ( BEEG )..sie darf es doch nicht ablehnen.
Was können wir machen?
Müssen wir wirklich mit einem Anwaltschreiben ankommen...
Danke schonmal
von
kleiner84
am 15.07.2014, 08:59
Antwort auf:
Darf man elternzeit ablehnen?
Hallo,
der AG hat da weder ein Mitspracherecht noch irgendwas. *kopfschüttel*
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.07.2014
Antwort auf:
Darf man elternzeit ablehnen?
Danke für die schnelle Antwort...eine Frage hab ich noch..
Im Internet hab ich folgende Seite gefunden (http://www.vaeter-in-elternzeit.de/)
wo folgendes steht...
Elternzeit für Väter
Elterngeld und andere wichtige Informationen für den werdenden Vater
Anspruch auf Elterngeldregeln die Paragraphen 1 – 14 des Bundeselterngeldgesetz (BEEG).
Wer sein Kind selbst betreut hat Anspruch auf längstens drei Jahre Elternzeit. Diese Zeit muss jedoch nicht an einem Stück genommen werden, sondern kann, wenn der Arbeitgeber zustimmt auch gesplittet werden. Bis zu 12 Monate können auch zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes genommen werden.Der Gesetzgeber hat geregelt, dass man diese Elternzeit dem Arbeitgeber bis spätestens sieben Wochen vor dem geplanten Beginn mitteilen muss. Wichtig ist, dass man sich verbindlich festlegen muss, für welche Zeiträume man innerhalb von zwei Jahren die Elternzeit nehmen möchte .Wer nur für das erste Jahr des Kindes einen Antrag stellt, verzichtet auf das zweite Jahr. Eine Verlängerung ist dann nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Hat man die Sieben-Wochen-Frist versäumt, verschiebt sich der Beginn der Elternzeit entsprechend.
Die Väter kommen meist erst ins Spiel wenn es sich um die sogenannten Partnermonate dreht, die man auch als Vätermonate bezeichnet. Auch für diese gilt die 7 –Wochenfrist. Der Gesetzgeber überlässt es den Eltern wer von beiden in die Elternzeit möchte. Auch ein gleichzeitiges Nehmen von Elternzeit und Partnermonat ist möglich und wird auch oft in Anspruch genommen, um die Frau während der ersten, schweren Monate nach der Geburt zu unterstützen. Eine Teilzeitarbeit in diesem Rahmen ist auch möglich wenn der Betrieb mehr als 15 Mitarbeiter hat und man bereits seit mindestens 6 Monaten im Unternehmen tätig ist. Die Reduzierung soll für mindestens zwei Monate gelten und man muss mindestens 15 Stunden arbeiten. Der Arbeitgeber kann hier allerdings aus betriebswirtschaflichen Gründen sein Veto einlegen.
Unser Frage ist bezogen auf den letzen Satz in diesem Abschnitt..
Kann der Arbeitgeber ein Veto einlegen, das es aus betrieblichen Gründen nicht ginge?
Und muss mein Mann sich jetzt um einen "Ersatz" kümmern, wie Sie es sagt oder ist das Ihr Problem, da ja noch Zeit genug ist und es ja nicht unser Problem ist, wenn Sie nur einen Angestellten in diesem Bereich hat.?
Bei einem Arbeitskollegen (welche jedoch im Pflegebereich arbeitet) gab es Anfangs auch riesen Theater wegen 2 Monaten Elternzeit..welcher er dann letztendlich "bekommen" hat. :-)
Und wie ist das mit der Elternzeit für den 13 LM..hätte wir das jetzt auch schon mit angeben müßen oder reicht es nächstes Jahr Juli (bzgl. der 7 Wochen Kündigungsschutz)?
Vielen lieben Dank
von
kleiner84
am 15.07.2014, 11:11
Antwort auf:
Darf man elternzeit ablehnen?
Hallo,
ich würde Euch empfehlen, dass Dein Mann beide Elternzeit-Monate am Stück nimmt. Wenn es jetzt schon so problematisch ist mit dem Arbeitgeber, kann es sein, dass er Deinem Mann zwischen den beiden Elternzeiten kündigt. Das ist nämlich möglich.
Elterngeld muss man übrigens mindestens 2 Monate beziehen. Wenn es mit der zweiten Elternzeit nicht klappt, müsste er den ersten Monat zurückzahlen.
Liebe Grüße
Luvi
von
luvi
am 15.07.2014, 14:32
Antwort auf:
Darf man elternzeit ablehnen?
Hallo,
nein, der AG kann nur ein veto bei der TZ einlegen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.07.2014
Antwort auf:
Darf man elternzeit ablehnen?
Schätze mal, der Fehler war dass du die Elternzeit "beantragt" hast, dabei soll die nur mitgeteilt werden.
von
Pamo
am 15.07.2014, 15:56
Antwort auf:
Darf man elternzeit ablehnen?
Pamo kannst Du mir das genauer erklären.
Ich weiß nur das die Väter die Elternzeit schriftlich einreichen müßen.
Hatte mit dem Amt gesprochen bzgl der Elternzeit die Dame minete man müße beide Monate zusammen einreichen, auch wenn diese weiter auseinander liegen und man hätte dann Kündigungsschutz.
Zumal der Arbeitgeber ein Recht drauf hätte und man sich ja für die ersten zwei Jahre festlegen muss.
Schlimm wenn jeder was anderes sagt..bin jetzt komplett durch einander ob wir das bei dem Anrag mit nur einem LM belassen sollen oder nochmal neu einreichen sollen, wo beide LM (1. LM und 13. LM) drauf stehen.
Das man bei dem Kindergeld zwei LM nehmen wissen wir..
Dank an alle!
von
kleiner84
am 15.07.2014, 18:53
Antwort auf:
Darf man elternzeit ablehnen?
Lies mal die Broschüre "Elterngeld und Elternzeit" vom Familienministerium (Download). Da steht alles drin.
Elternzeit ist anzumelden (braucht keinen Antrag). Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen.
Und man muss sich festlegen, wann man die nächsten 2 Jahre Elternzeit haben möchte. Meldet man nur 1 Monat an, geht der Arbeitgeber davon aus, dass man (in den nächsten 2 Jahren) keine weitere Elternzeit haben möchte.
Meldet ihr erst dann den 2. Monat an, kann der AG das ohne weiteres ablehnen.
Wenn die 2 Monate mehr als 8 Wochen auseinander liegen, hat man keinen Kündigungsschutz. Denn der Schutz umfasst nur den Zeitraum 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit.
Daher empfehle ich bei diesem AG, die 2 Monate zusammen zu nehmen.
Evtl sogar Teilzeit in Elternzeit anzubieten. Und sich ggfls darauf einzustellen, nach der EZ gekündigt zu werden.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 16.07.2014, 09:52
Antwort auf:
Darf man elternzeit ablehnen?
Die Vorschreiberin hats ja bereits erklärt, aber sicherheitshalber nochmal: Man beantragt keine Elternzeit. Man teilt diese nur mit. Demnach muss der AG die Elternzeit nicht bewilligen/erlauben - er nimmt sie nur zur Kenntnis.
von
Pamo
am 16.07.2014, 13:25