Hallo Frau Bader, ich habe gestern sehr kurzfristig erfahren, dass ich als Mitglied der Künstlersozialkasse Anspruch auf Mutterschutz habe (dieser würde allerdings schon in zwei Wochen beginnen). Jetzt möchte ich aber meine festen Auftraggeber nicht einfach so hängen lassen. Darf ich die Aufträge während des Mutterschutzes von jemanden anderen erledigen lassen und mein Honorar dann quasi an denjenigen weitergeben? Oder müssen sich potentielle Auftraggeber selber jemand anderen suchen?
von Nickname2012 am 27.02.2016, 07:11