Darf ich trotz BV an Weiterbildung teilnehmen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Darf ich trotz BV an Weiterbildung teilnehmen?

Guten Tag, Ich bin derzeit in einem kompletten Berufsverbot,ausgesprochen vom AG. Jedoch habe ich September 2016 eine WEITERBILDUNG angefangen,die bis April 2018 geht. Der Arbeitgeber bezahlt diese und hat diese auch veranlasst. Nun sagt dieser,ich darf auf eigene Verantwortung zur 50km WB-ORT fahren. Aber wieso auf eigene Verantwortung,das sehe ich nicht ein und habe auch Angst falls doch etwas passiert. Wie verhält es sich in so einem Fall?

von Ninni1990! am 28.07.2017, 14:30



Antwort auf: Darf ich trotz BV an Weiterbildung teilnehmen?

Halllo, mit der Zusatzinfo sehe ich nicht ein, warum die Weiterbildung nicht gemacht werden soll. Es droht da ja keine Gefahr für das Kind. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.07.2017



Antwort auf: Darf ich trotz BV an Weiterbildung teilnehmen?

Ohne die Tätigkeit (damit die konkreten Gründe für das generelle BV) und die Art der Weiterbildung zu kennen, finde ich es schwierig eine gute Antwort zu geben.

Mitglied inaktiv - 28.07.2017, 14:39



Antwort auf: Darf ich trotz BV an Weiterbildung teilnehmen?

Nachtrag: Ich bin altenpflegerin und habe eine Weiterbildung als PDL (pflegediemstleitung) angefangen.

von Ninni1990! am 28.07.2017, 21:33



Antwort auf: Darf ich trotz BV an Weiterbildung teilnehmen?

Solange du an der Weiterbildung teilnimmst, muss das Beschäftigungsverbot aufgehoben werden. In der Zeit der Weiterbildung zahlt dein Arbeitgeber das Gehalt, das kann für die Zeit nicht von der Umlagekasse erstattet werden. Mit anderen Worten: das Beschäftigungsverbot bezieht sich nur auf die Pflege am Patienten. Für die Weiterbildung muss man dennoch auch das Mutterschutzgesetz beachten: Arbeitszeit max 8,5 Std. täglich. Wenn die Anfahrt zur Arbeitszeit zählt, bitte diese mit einrechnen. Bitte den Ausbildungsleiter von der Schwangerschaft informieren.

Mitglied inaktiv - 29.07.2017, 10:45



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