Hallo ,
habe die Woche meinem Arbeitgeber bekannt gegeben von der Schwangerschaft. Hab sofort vom Personalrat ein schreiben bekommen, dass ich keine Arbeit tätigen darf, die ich zietiere : keine Arbeit in zwangshaltung (z.b. Ständig in gebückter Haltung) ausüben darf, aber ich arbeite zu 80%prozent in gebückter Haltung und habe diesen Punkt auch angesprochen und gefragt wann wir in aufrechter Haltung arbeiten beim reinigen ? Als Antwort bekam ich das gilt für andere arbeiten die ständig gebückt sind.. habe mich hintergangen gefühlt und in diesem schreiben trifft einiges zu meiner Arbeit zu, aber jeden Punkt den ich angesprochen hatte, das ich das aber bei der Arbeit machen muss. Hieß es immer nur, ja aber nicht so oft oder man versuchte mich zu überhören.
Was kann ich jetzt tun?
Mit freundlichen Grüßen
Born2017
von
Born2017
am 12.01.2017, 22:10
Antwort auf:
Darf ich noch arbeiten ? Reinigunskraft im Krankenhaus
Hallo,
wenden Sie sich an das Gewerbeaufsichtsamt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.01.2017
Antwort auf:
Darf ich noch arbeiten ? Reinigunskraft im Krankenhaus
Im Gesetz steht: Werdende Mütter dürfen keine Tätigkeiten ausführen, in denen sie sich häufig erheblich beugen .... oder dauernd hocken oder sich gebückt halten müssen. Das wäre der Fall, wenn du auf den Knien die Sockelleisten polierst oder die Unterseiten der Bettgestelle abwischst, und das stundenlang.
Welche Tätigkeiten musst du verrichten, für die das zutreffen sollte?
Der Arbeitgeber (dein direkter Vorgesetzter) muss mit dir die Gefährdungsbeurteilung durchgehen und dann werden alle diese Fragen geklärt und dir eine unschädliche Reinigungstätigkeit zugewiesen. In Büros, Fluren, Cafeteria kannst du problemlos Reinigungsarbeiten durchführen.
Mitglied inaktiv - 13.01.2017, 08:42