Liebe Frau Bader, mein Sohn geht ab 1. Oktober an drei Tagen in eine Spielgruppe ohne Eltern bei der Elterninitiative unseres Ortes. Der maximale Betreuungszeitraum dort ist von 7:30-13:00 Uhr. Die Einrichtung ist ein Verein, wird aber auch öffentlich bezuschusst und gefördert. Habe ich noch einen Anspruch auf Betreuungsgeld, wenn mein Sohn dort hingeht? (wir wohnen in Bayern) Vielen Dank für Ihre Hilfe! :) Mit freundlichen Grüßen, Toesken
von Toesken am 12.07.2014, 08:37