Guten Tag Frau Bader, ich habe nochmal eine andere Frage. Wenn ich nun eine Stelle mit mehr als 30 Wochenstunden antreten würde, müsste ich ja meinem alten AG gezwungenermaßen kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen. Wenn ich beispielsweise am 20.November zu Ende Dezember kündigen würde, dürfte ich dann schon zum 1.12. eine neue Stelle antreten (da ich ja eh in Elternzeit bin und der alte Vertrag ruht) oder muss ich dann einen Aufhebungsvertrag mit dem alten AG abschließen? VG Ling
von Ling am 26.10.2015, 11:19