Hallo, ich habe mein Elterngeld auf 24 Monate Auszahlung beantragt. Mein Arbeitsvertrag ist eine Woche vor der Mutterschutzfrist ausgelaufen. Jetzt sind die ersten 12 Monate vorbei. Ich habe gelesen, nach dem ersten Jahr darf man wieder Vollzeit arbeiten gehen und dies wird nicht vom Elterngeld abgezogen, welches ich noch ein Jahr lang erhalten würde. Ist das richtig? Und habe ich ein Recht auf Arbeitslosengeld nach dem ersten Jahr wenn ich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen würde auch wenn ich noch ein Jahr Elterngeld erhalte?
von
miezekatze061084
am 28.12.2015, 23:23
Antwort auf:
Darf ich mich in der Elternzeit arbeitslos melden? (nach dem 1.Jahr )
Hallo,
Sie können bis zu 30 Std/ Wo abeiten gehen u auch für diese Zeit ArbGeld 1 bekommen, wenn die KInderbetreuung gesichert ist. Das wird überprüft.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.12.2015
Antwort auf:
Darf ich mich in der Elternzeit arbeitslos melden? (nach dem 1.Jahr )
Wenn Du Kinderbetreuung nachweisen kannst ja,
Bekommst dann entsprechend der möglichen Arbeitsstunden anteilig ALG1.
Rest Elterngeld kannst Du Dir auch auf einmal auszahlen lassen, ist ja eh nur die aufgesparte Rate.
von
Sternenschnuppe
am 28.12.2015, 23:34