Darf ich mich in der Elternzeit arbeitslos melden? (nach dem 1.Jahr )

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Darf ich mich in der Elternzeit arbeitslos melden? (nach dem 1.Jahr )

Hallo, ich habe mein Elterngeld auf 24 Monate Auszahlung beantragt. Mein Arbeitsvertrag ist eine Woche vor der Mutterschutzfrist ausgelaufen. Jetzt sind die ersten 12 Monate vorbei. Ich habe gelesen, nach dem ersten Jahr darf man wieder Vollzeit arbeiten gehen und dies wird nicht vom Elterngeld abgezogen, welches ich noch ein Jahr lang erhalten würde. Ist das richtig? Und habe ich ein Recht auf Arbeitslosengeld nach dem ersten Jahr wenn ich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen würde auch wenn ich noch ein Jahr Elterngeld erhalte?

von miezekatze061084 am 28.12.2015, 23:23



Antwort auf: Darf ich mich in der Elternzeit arbeitslos melden? (nach dem 1.Jahr )

Hallo, Sie können bis zu 30 Std/ Wo abeiten gehen u auch für diese Zeit ArbGeld 1 bekommen, wenn die KInderbetreuung gesichert ist. Das wird überprüft. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.12.2015



Antwort auf: Darf ich mich in der Elternzeit arbeitslos melden? (nach dem 1.Jahr )

Wenn Du Kinderbetreuung nachweisen kannst ja, Bekommst dann entsprechend der möglichen Arbeitsstunden anteilig ALG1. Rest Elterngeld kannst Du Dir auch auf einmal auszahlen lassen, ist ja eh nur die aufgesparte Rate.

von Sternenschnuppe am 28.12.2015, 23:34



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