Darf ich mein kind einfach zu mir holen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Darf ich mein kind einfach zu mir holen?

Ich bin 22 und mutter von 2 kindern. Meine große 6 jahre lebt bei meiner mutter und meine kleine 2 jahre lebt bei mir. Ich habe mit dem vater gemeinsames Sorgerecht aber er hat kein Interesse an dem kind nur hin und wieder mal wenn er bei seiner mutter ist. Meine große ist zu meiner mutter gekommen weil der vater keine zeit für ihr hatte und ich hoch schwanger war. Ich möchte mein kind bis alles geklärt ist meiner Mutter wegnehmen weil ich möchte dass die große bei mir meinem freund und ihrer Schwester lebt noch dazu möchte ich dass sie ein stabiles umfeld hat da meine mutter lfters den freund wechselt die wohnUng und die Klamotten nach Zigaretten rauch stinken und meine mutter kein job mehr hat ich möchte dass mein kind eine Perspektive bekommt und richtig aufwächst in einee intakten familie. Kann ich meine tochter einfach zu mir holen bevor das Gericht entschieden hat? Ihre Gesundheit geht mir vor sie hustet such sehr oft wo ich vermute dass dies vom rauchen meiner mutter kommt.

von Lrssrmnn am 09.06.2023, 15:57



Antwort auf: Darf ich mein kind einfach zu mir holen?

Hallo, das kann ich mit ihren Angaben nicht beantworten. Zum einen weiß ich nicht, auf welcher Grundlage das Kind sich bei der Großmutter aufhält, zum anderen weiß ich nicht, was für eine Gerichtsentscheidung zu erwarten ist. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.06.2023



Antwort auf: Darf ich mein kind einfach zu mir holen?

Hast Du Deine Tochter freiwillig zu Deiner Mutter gegeben oder hat ein Gericht das beschlossen?

von Suomi am 09.06.2023, 16:16



Antwort auf: Darf ich mein kind einfach zu mir holen?

Wer hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht? Du schreibst "bis das Gericht entschieden hat". Wer versucht denn was einzuklagen?

von chrissicat am 09.06.2023, 16:44



Antwort auf: Darf ich mein kind einfach zu mir holen?

Du hast das Kind vor mehr als zwei Jahren zu deiner Mutter gegeben? Wenn das eine rein private Vereinbarung war und kein Gerichtsbeschluss dahinter steht, dann hast du doch weiterhin das Aufenthaltsbestimmungsrecht? Dann bestimmst du (gemeinsam mit dem Vater des Kindes), wo das Kind lebt. Dann holst du sie einfach ab. Aber ich muss sagen, dass mir das Kind total leid tut: Der Vater hat sich nicht gekümmert, die Mutter wegen Schwangerschaft und Geburt eines weiteren Kindes auch nicht. Die Oma kümmert sich, aber qualmt es voll. Armes Kind. Sie hat einen schweren Start und ist unterprivilegiert. Bald kommt die Einschulung. Bitte stabilisieren das Umfeld bis dahin. Und kümmere dich um die Schulanmeldung.

von Pamo am 09.06.2023, 16:50



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