Darf ich im Mutterschaft meine selbständige Tätigkeit nachgehen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Darf ich im Mutterschaft meine selbständige Tätigkeit nachgehen?

Hallo, ich bin Angestellt und arbeite noch selbständig. Darf ich im Mutterschutz und in meiner Elternzeit weiterhin meine Selbständigkeit ausüben? Ich könnte die Rechnungen auch erst nach meiner Elternzeit einfordern, somit sollte es keibe finanziellen Nachteile für mich haben. Ist das so richtig? Ich würde mich sehr freuen, wenn sie mir diesbezüglich weiterhelfen können. Liebe Grüße Julia

von Julischka2018 am 25.03.2018, 15:03



Antwort auf: Darf ich im Mutterschaft meine selbständige Tätigkeit nachgehen?

Hallo, Ja, das geht ohne Probleme bis zu30 Std pro Woche. Der AG hat die Tätigkeit ja genehmigt? LG NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.03.2018



Antwort auf: Darf ich im Mutterschaft meine selbständige Tätigkeit nachgehen?

Selbstständige unterliegen nicht dem Mutterschutzgesetz.

von Andrea6 am 25.03.2018, 15:39



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