Hallo Frau Bader,
darf mir der Arbeitgeber den Besuch auf der Arbeitsstelle wegen meinem Beschäftigungsverbot verbieten mit der Begründung, wenn mir was passiert, dass er dann dafür verantwortlich ist?
Ich bin ja nicht zum Arbeiten dort sondern privat, nur um die Kollegen und Kids zu besuchen.
Bei meinem 1. Kind befand ich mich auch im Beschäftigungsverbot und ich durfte ohne Probleme meine Arbeitsstelle beim gleichen Arbeitgeber besuchen.
Gibt es da ein Gesetz?
Aus welchen Gründen darf mir der Arbeitgeber den Besuch verbieten?
Ich bedanke mich jetzt schon für Ihre Antwort.
Liebe Grüße
von
hippe785
am 28.02.2017, 16:32
Antwort auf:
Darf ich im Beschäftigungsverbot meine Arbeitsstelle besuchen?
Hallo,
Sie haben ein BV, vermutlich, weil Ansteckungsgefahr droht? Dann ist ein fw. Besuch für mich auch nicht nachvollziehbar - da droht doch die gleiche Gefahr.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.03.2017
Antwort auf:
Darf ich im Beschäftigungsverbot meine Arbeitsstelle besuchen?
Fraglich ist meiner Meinung nach, wo Du arbeitest :-D Im Chemielabor darfst Du die Kollegen nun nicht besuchen und wenn das BV vom AG ausgesprochen wurde, geht ja eine Gefahr vom Arbeitsplatz aus. Logisch eigentlich, dass man diesen dann nicht aufsucht. Einen Paragraphen "Verbot Besuch Arbeitsplatz im BV" gibt es nicht, der AG hat aber ja grundsätzlich das Hausrecht und MUSS Dich vor Gefahren schützen... Sonst hättest Du kein BV.
Vermutlich möchte er aber einfach keinen Besuch aus einem ganz simplen Grund :-D
Man hat sich länger nicht gesehen und dann wird Stunden während der Arbeitszeit der Anderen gequatscht :-D
Könnt ihr Euch nicht im Cafe treffen,
in der Freizeit?
Mitglied inaktiv - 28.02.2017, 16:53
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Darf ich im Beschäftigungsverbot meine Arbeitsstelle besuchen?
Hallo hubbeldubbel,
Ich arbeite an einer Grundschule als Erzieherin und das Verbot wurde von meiner Frauenärztin ausgestellt.
Am Arbeitsplatz besteht keine Gefahr für mich.
Wurde von mir wahrscheinlich blöd formuliert, mir hat nicht der Arbeitgeber den Besuch verboten, sondern meine Vorgesetzte (Kollegin).
Aber man hat mich auch darüber vorher nicht informiert, sondern erst als ich vor Ort war.
von
hippe785
am 28.02.2017, 17:33
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Darf ich im Beschäftigungsverbot meine Arbeitsstelle besuchen?
Das ist ja doof...
Mitglied inaktiv - 28.02.2017, 17:36
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Darf ich im Beschäftigungsverbot meine Arbeitsstelle besuchen?
Aber wenn am Arbeitsplatz keine Gefahr droht: warum besteht dann ein Beschäftigungsverbot?
von
Andrea6
am 28.02.2017, 18:48
Antwort auf:
Darf ich im Beschäftigungsverbot meine Arbeitsstelle besuchen?
Ich frage mich auch, warum hast du ein Beschäftigungsverbot? Wenn es korrekt ausgestellt worden ist, dann geht es dabei um schwangerschaftsbedingte Beschwerden. Wenn du der Beschwerden wegen nicht arbeiten kannst, dann solltest du konsequenterweise auch vom Feiern/Besuchen daheim bleiben.
Es ist wenig glaubwürdig, wenn du ohne Probleme Zeit mit den Kollegen und Kindern verbringen kannst, aber aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten darfst. Man läßt sich ja auch nicht vom Arzt krankschreiben und besucht dann die Arbeitsstelle.
Ob es ein Gesetz gibt? Der Arbeitgeber hat natürlich eine gewisse Verantwortung, und wenn etwas passiert, zahlt keine BG, da du freigestellt bist. Außerdem hat er ein Direktionsrecht. Und was wäre, wenn ein Kind eine ansteckende Krankheit hat, mit der es dich ansteckt, und dein Ungeborenes wird geschädigt? Wer haftet dann?
Als Arbeitgeber würde ich dich mit einem ind. BV wahrscheinlich auch nach Hause schicken, wenn ich dich nicht eingeladen habe. Etwas anderes ist es, wenn du eingeladen wirst. Die Frage stellt sich regelmäßig bei der Weihnachtsfeier.
Mitglied inaktiv - 28.02.2017, 19:30
Antwort auf:
Darf ich im Beschäftigungsverbot meine Arbeitsstelle besuchen?
Ich sehe das von der anderen Seite. Aktuell bist Du IMO eine Privatperson, und hast damit auch nichts auf dem Schulgelände zu suchen wie alle anderen auch nicht. nicht einmal Eltern dürfen ja im Normalfall einfach so innerhalb des Unterrichtes auftauchen.
Und ich denke schon das ein Schuldirektor von seinem "Hausrecht" Gebrauch machen kann. Und klar muss es dem AG wo auch "komisch" vorkommen, zu krank um zu unterrichten, aber dann während des Unterrichts in die Schule kommen. Da würde ich mich wohl - menschlich gesehen - auch etwas veräppelt vorkommen.
Mitglied inaktiv - 28.02.2017, 19:38