Darf ich im Beschäftigungsverbot meine Arbeitsstelle besuchen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Darf ich im Beschäftigungsverbot meine Arbeitsstelle besuchen?

Hallo Frau Bader, darf mir der Arbeitgeber den Besuch auf der Arbeitsstelle wegen meinem Beschäftigungsverbot verbieten mit der Begründung, wenn mir was passiert, dass er dann dafür verantwortlich ist? Ich bin ja nicht zum Arbeiten dort sondern privat, nur um die Kollegen und Kids zu besuchen. Bei meinem 1. Kind befand ich mich auch im Beschäftigungsverbot und ich durfte ohne Probleme meine Arbeitsstelle beim gleichen Arbeitgeber besuchen. Gibt es da ein Gesetz? Aus welchen Gründen darf mir der Arbeitgeber den Besuch verbieten? Ich bedanke mich jetzt schon für Ihre Antwort. Liebe Grüße

von hippe785 am 28.02.2017, 16:32



Antwort auf: Darf ich im Beschäftigungsverbot meine Arbeitsstelle besuchen?

Hallo, Sie haben ein BV, vermutlich, weil Ansteckungsgefahr droht? Dann ist ein fw. Besuch für mich auch nicht nachvollziehbar - da droht doch die gleiche Gefahr. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.03.2017



Antwort auf: Darf ich im Beschäftigungsverbot meine Arbeitsstelle besuchen?

Fraglich ist meiner Meinung nach, wo Du arbeitest :-D Im Chemielabor darfst Du die Kollegen nun nicht besuchen und wenn das BV vom AG ausgesprochen wurde, geht ja eine Gefahr vom Arbeitsplatz aus. Logisch eigentlich, dass man diesen dann nicht aufsucht. Einen Paragraphen "Verbot Besuch Arbeitsplatz im BV" gibt es nicht, der AG hat aber ja grundsätzlich das Hausrecht und MUSS Dich vor Gefahren schützen... Sonst hättest Du kein BV. Vermutlich möchte er aber einfach keinen Besuch aus einem ganz simplen Grund :-D Man hat sich länger nicht gesehen und dann wird Stunden während der Arbeitszeit der Anderen gequatscht :-D Könnt ihr Euch nicht im Cafe treffen, in der Freizeit?

Mitglied inaktiv - 28.02.2017, 16:53



Antwort auf: Darf ich im Beschäftigungsverbot meine Arbeitsstelle besuchen?

Hallo hubbeldubbel, Ich arbeite an einer Grundschule als Erzieherin und das Verbot wurde von meiner Frauenärztin ausgestellt. Am Arbeitsplatz besteht keine Gefahr für mich. Wurde von mir wahrscheinlich blöd formuliert, mir hat nicht der Arbeitgeber den Besuch verboten, sondern meine Vorgesetzte (Kollegin). Aber man hat mich auch darüber vorher nicht informiert, sondern erst als ich vor Ort war.

von hippe785 am 28.02.2017, 17:33



Antwort auf: Darf ich im Beschäftigungsverbot meine Arbeitsstelle besuchen?

Das ist ja doof...

Mitglied inaktiv - 28.02.2017, 17:36



Antwort auf: Darf ich im Beschäftigungsverbot meine Arbeitsstelle besuchen?

Aber wenn am Arbeitsplatz keine Gefahr droht: warum besteht dann ein Beschäftigungsverbot?

von Andrea6 am 28.02.2017, 18:48



Antwort auf: Darf ich im Beschäftigungsverbot meine Arbeitsstelle besuchen?

Ich frage mich auch, warum hast du ein Beschäftigungsverbot? Wenn es korrekt ausgestellt worden ist, dann geht es dabei um schwangerschaftsbedingte Beschwerden. Wenn du der Beschwerden wegen nicht arbeiten kannst, dann solltest du konsequenterweise auch vom Feiern/Besuchen daheim bleiben. Es ist wenig glaubwürdig, wenn du ohne Probleme Zeit mit den Kollegen und Kindern verbringen kannst, aber aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten darfst. Man läßt sich ja auch nicht vom Arzt krankschreiben und besucht dann die Arbeitsstelle. Ob es ein Gesetz gibt? Der Arbeitgeber hat natürlich eine gewisse Verantwortung, und wenn etwas passiert, zahlt keine BG, da du freigestellt bist. Außerdem hat er ein Direktionsrecht. Und was wäre, wenn ein Kind eine ansteckende Krankheit hat, mit der es dich ansteckt, und dein Ungeborenes wird geschädigt? Wer haftet dann? Als Arbeitgeber würde ich dich mit einem ind. BV wahrscheinlich auch nach Hause schicken, wenn ich dich nicht eingeladen habe. Etwas anderes ist es, wenn du eingeladen wirst. Die Frage stellt sich regelmäßig bei der Weihnachtsfeier.

Mitglied inaktiv - 28.02.2017, 19:30



Antwort auf: Darf ich im Beschäftigungsverbot meine Arbeitsstelle besuchen?

Ich sehe das von der anderen Seite. Aktuell bist Du IMO eine Privatperson, und hast damit auch nichts auf dem Schulgelände zu suchen wie alle anderen auch nicht. nicht einmal Eltern dürfen ja im Normalfall einfach so innerhalb des Unterrichtes auftauchen. Und ich denke schon das ein Schuldirektor von seinem "Hausrecht" Gebrauch machen kann. Und klar muss es dem AG wo auch "komisch" vorkommen, zu krank um zu unterrichten, aber dann während des Unterrichts in die Schule kommen. Da würde ich mich wohl - menschlich gesehen - auch etwas veräppelt vorkommen.

Mitglied inaktiv - 28.02.2017, 19:38



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Beschäftigungsverbot - Chef bietet andere Arbeitsstelle an

Hallo Ich bin in der 13.SSW. Ich arbeite in einer Intensiv Sozialstation und betreue Intensivpflichtige Patienten zu Hause (Beatmung, künstliche Ernährung etc.) Mein FA hat mir ein Beschäftigungsverbot für diese Tätigkeit ausgestellt, weil es zu gefährlich ist für mich und mein Kind. Mein AG hat mir jetzt eine Stelle in der Zentrale angeboten. B...


Beschäftigungsverbot VOR Vertragsunterscrift neue Arbeitsstelle

hallo Frau Bader, durch unglückliche Umstände bin ich trotz schwangerschaft arbeitslos geworden (Firma meldete Insolvenz an, ich habe 3 Monate Insolvenzgeld bekommen, wurde während der Insolvenzphase schwanger... ) ich war bis einschl. 28.02. noch Studentin, und wollte ab 01.03. arbeiten (hatte job angebot) bekam aber von meiner FA ein indivi...


Frühere Arbeitsstelle mit Beschäftigungsverbot beim neuen AG verschweigen?

Sehr geehrte Frau Bader, meine Stellensuche während meiner Swangerschaft vor zwei Jahren endete leider in einem sofortigem Beschäftigungsverbot durch AG, d.h. Ich habe keinen einzigen Tag gearbeitet. Vertrag lief aus. Nun bin ich wieder auf Stellensuche und habe im Lebenslauf nur die gelebte Realität erwähnt, also Schwangerschaft und Elternzeit. ...


Beschäftigungsverbot wg. Abbau Arbeitsstelle

Hallo, ich bin in der 24 Woche schwanger und arbeite bei einem Kleinunternehmer mit weniger als 10 Mitarbeitern. Nun wurde meine Stelle zum 31.10.17 abgebaut und mein Arbeitgeber kann mir keine alternative Stelle im Betrieb anbieten. Ich kann ja erst gekündigt werden, wenn AG einen Antrag auf Zulassung der Kündigung bei der zuständigen Behörde ste...


Beschäftigungsverbot vor Antritt einer neuen Arbeitsstelle auf 450 Euro

Guten Tag. Meine Frau befindet sich momentan in Elternzeit (3 Jahre) Nun wollte sie auf 450 Euro eine neue Arbeitsstelle annehmen und hat einen Vertrag gemacht. Jetzt ist sie jedoch wieder schwanger und als Fahrlehrerin besteht ab dem 3. Monat ein Beschäftigungsverbot. Vertrag ab 1.12. und Beschäftigungsverbot ab 27.11. Steht ihr dann trotzd...


Beschäftigungsverbot nur für eine Arbeitsstelle

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe aufgrund meiner Kliniktätigkeit ein absolutes BV erteilt bekommen. Aufgrund der stressigen Arbeitsbedingungen habe ich immer auf der Arbeit Krämpfe bekommen und teilweise Blutungen. Nebenbei mache ich noch die Weiterbildung zur Psychotherapeutin. Dort habe ich die Beschwerden nicht. Ich kann dort die Arbeit u...


Beschäftigungsverbot und Berechnung

Guten Abend Frau Bader, zu meiner Situation: Mitte September ist meine Tochter geboren worden. Ich bekam damals direkt ein Beschäftigungsverbot mit bekanntgabe meiner Schwangerschaft. (Jugendhilfe) Nun ist es so das ich seit Mitte Januar offiziell wieder arbeite (1 Monat Resturlaub aufgebraucht von Mitte Januar bis Mitte Februar), nun dur...


Studieren trotz Beschäftigungsverbot?

Sehr geehrte Frau Bader,  Ich bin schwanger und fühle mich mit dem Gedanken auf einer Intensivstation als Pflegekraft mit infektiösen Patienten weiterhin zu arbeiten nicht wohl, mein Betriebsarzt sieht keinen Grund für ein betriebliches BV, da wir mit vielen Schutzmaßnahmen arbeiten. Ich überlege deshalb mir ein ärztliches BV ausstellen zu lass...


Resturlaub nach zweifachem Beschäftigungsverbot

Sehr geehrte Frau Bader,  In meiner ersten Schwangerschaft wurde mir ein Beschäftigungsverbot erteilt. Ich ging in Elternzeit und wurde erneut schwanger. Ich kam von der Elternzeit meines ersten Kindes direkt in ein erneutes Beschäftigungsverbot. Nun endet bald meine Elternzeit des zweiten Kindes. Mir ist bekannt, dass der Urlaubsanspruch wä...


Krankschreibung oder Beschäftigungsverbot

Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite Teilzeit als Komplementär Therapeutin in einer psychiatrischen Tagesklinik. Seit Oktober habe ich eine neue Mitarbeiterin in meinem Fach bekommen (wir waren ein Paar Monaten nur zu zweit in meinem Fach und jetzt haben wir einen 3. Kollegen bekommen und zu ihm ist sie ganz nett), die ganz kompetitiv und aggre...