Hallo Frau Bader,
ich habe eine Frage bzgl. meines Beschäftigungsverbotes und zwar bin ich schon seit der 9.Ssw zu hause (Im BV steht "Auf Grund der individuellen Verhältnisse von Frau..... würde die Fortsetzung der Beschäftigung die Gesundheit von Mutter und Kind gefährden. Das Beschäftigugsverbot halte ich für medizinisch Notwendig.").
So nun meine Frage, darf ich für 6 Tage in den Dänemark Urlaub fahren?
Vielen Dank im voraus.
von
Sternzählerin
am 06.02.2013, 12:52
Antwort auf:
Darf ich im Beschäftigungsverbot in den Urlab fahren?
Hallo,
das kommt darauf an.
Wenn Sie ein Beschäftigungsverbot erhalten haben, weil Ihnen zum Beispiel der im Status im Kindergarten fehlt, können Sie selbst verständlich in Urlaub fahren. Damit es keinen Ärger mit dem Arbeitgeber gibt, würde ich mir dies vom Arzt schriftlich bestätigen lassen.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.02.2013
Antwort auf:
Darf ich im Beschäftigungsverbot in den Urlab fahren?
Nein, ich habe ein BV bekommen, da ich eine Risikoschwangerschaft habe. Bin RR Patientin und habe auf der Arbeit immer viel Stress gehabt. Mir wurde nun gesagt das die Grauenärztin nur keine Verantwortung übernehmen kannund deshalb sagen würde ich solle eher nicht fahren. Arbeitsrechtlich kann dies mir aber nicht zu lasten gelegt werden ,da ich ja alles was mir und dem Kind gut tut unternehmen kann bzw soll ich denke das ein Urlaub in dem ich viel spazieren gehen und etwas lese nicht belastend auf mich oder das Kind wirklt. Oder sehe ich das jetzt falsch? So wurde es mir vom Landesaufsichtsamt für Arbeitsschutz und Sicherheit in Berlin gesagt.
von
Sternzählerin
am 07.02.2013, 16:00