Darf ich bei Beschäftigungsverbot, welches ausdrücklich für jede Tätigkeit im Betrieb ausgeschrieben ist, zur Schule/Uni!? Habe bei der Krankenkasse nachgefragt. Laut denen spricht nichts dagegen... Kann ich mich darauf verlassen, oder kann mein Chef gründe finden mich zb abzumahnen?
von Stoessi am 10.01.2014, 12:36