Hallo liebes Team,
ich bin in der Ambulanten Pflege als Altenpflegerin tätig und habe am 26.03.18 ein totales Beschäftigungsverbot vom Betriebsarzt erhalten, mein Arbeitgeber hat sich jedoch am Folgetag den 27.03. die Bescheinigung vom Arzt geholt das ich 15 Stunden in der Woche Bürotätigkeiten machen kann.
In den Vergangenen Wochen waren es jedoch immer mehr als 15 Stunden in der Woche oder 3 Stunden am Tag. In der 18. Woche war ich 17 Stunden arbeiten, in der 17. Woche 19 Stunden. Im Büro ist auch diese Woche Fortbildung woran auch ich Teilnehmen soll, und ich weiß jetzt schon das ich auch diese Woche über die 15 Stunde komme.
Ich bin ab heute in der 19 SSW, meine FA sagt das es meinem Schlumpfi im Bauch gut geht jedoch bekomme ich immer wieder ein starkes Stechen im Unterleib wenn ich zu lange im Büro sitze. Ich stehe dann meist auf und geh kurz durch das Büro jedoch kommt dann meist von meinem Chef Aussagen ob ich dies oder das schon erledigt habe und das dies noch heute fertig werden muss. Ich bin ein Mensch der gerne hilft und eigentlich nie Nein sagt, ich halte meist die Schmerzen aus damit ich endlich fertig werde und nach Hause kann, jedoch mache ich mir so langsam aber sich Sorgen um mein Schlumpfi und Gedanken um meine Rechte.
Darf mein Arbeitgeber mich länger als 15 Stunden in der Woche beschäftigen?
Danke im Vorraus auf die Antwort liebe Grüße Schlumpf-Mami
von
Schlumpi-Mami
am 07.05.2018, 11:30
Antwort auf:
Darf ich Überstunden machen mit 15h in der Woche durch Beschäftigungsverbot?
Hallo,
der Ag hat Sie auf Rat des Betriebsarztes umgesetzt. Ich verstehe nicht, warum er die Zeit begrenzt hat - gibt es dafür einen sachlichen Grund? Ansonsten darf der Ag Sie im vollen Umfang im Büro einsetzen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.05.2018
Antwort auf:
Darf ich Überstunden machen mit 15h in der Woche durch Beschäftigungsverbot?
Nein, du musst keine Überstunden machen.
Dafür ist das BV ja da - um deine Arbeit entsprechend einzuschränken.
Wenn dein Chef merkt, er hat doch mehr als 15 Std. Arbeit für dich und der Arzt hat auch keine Bedenken, soll er das BV entsprechend ändern.
Dein Chef darf dir jedoch auch in den 15 Stunden nicht verwehren, aufzustehen, umherzugehen etc.
Ich würde mit ihm mal ein freundliches Gespräch führen, in dem du ihm einfach sagst, daß du nicht aufstehst, weil du nicht arbeiten willst, sondern daß du schwangerschaftsbedingt eben nicht so lange sitzen kannst.
Woher auch sollte er wissen, daß du Schmerzen hast, wenn du es ihm nicht sagst? :-)
von
cube
am 07.05.2018, 12:40
Antwort auf:
Darf ich Überstunden machen mit 15h in der Woche durch Beschäftigungsverbot?
Das hört sich ein bißchen verworren an. Das Beschäftigungsverbot aufgrund gewisser Gefährdungen in der ambulanten Pflege hat mit dem ärztliche Beschäftigungsverbot vom Frauenarzt nichts zu tun.
Wenn dein Frauenarzt festlegt, dass du keine Tätigkeit über 15 Std. pro Woche ausführen darfst, dann ist bei 15 Std. Schluß.
Wenn du mehr als 15 Std. pro Woche arbeitest, hat dein AG eine Ordnungswidrigkeit begangen, aber Überstunden wird es nicht geben; die eigentliche Sollarbeitszeit liegt nach wie vor bei dem vertraglich vereinbarten (37 Std ?), und da kommst du wohl nicht hin.
Die 15 Std. wurden festgelegt damit keine Überforderung stattfindet, da musst du dich auch dran halten. Wenn mehr Arbeit anfällt, geht das nur, wenn der Frauenarzt das Attest nach oben abändert und mehr Stunden erlaubt.
Mitglied inaktiv - 07.05.2018, 13:24
Antwort auf:
Darf ich Überstunden machen mit 15h in der Woche durch Beschäftigungsverbot?
ausgestellt worden? Zunächst offenbar voll, dann nach Rücksprache Chef/BA auf 15 Std. Büroarbeit umformuliert.
Daher mein "Vorschlag", wenn der Chef nun doch mehr Stunden Büroarbeit hat und der BA dies für unbedenklich hält ...
von
cube
am 07.05.2018, 14:28
Antwort auf:
Darf ich Überstunden machen mit 15h in der Woche durch Beschäftigungsverbot?
Stimmt, das hatte ich falsch gelesen.
Wenn es die Möglichkeit gibt, Büroarbeiten zu erledigen, dürfte das eigentlich bis zum vertraglich vereinbarten Umfang geschehen. Daher verstehe ich nicht die Begrenzung auf 15 Stunden pro Woche?
Der Betriebsarzt ist nicht dazu da, Büroarbeiten einzuschränken oder gar zu verbieten. Da hat er ja schon von vornherein den Job falsch gemacht. Außerdem gibt er normalerweise nur eine Empfehlung ab und stellt normalerweise kein BV aus.
Aber vielleicht ist das alles auch noch anders als hier dargestellt; ohne Einsicht in die Unterlagen ist das nicht sicher zu beurteilen.
Mitglied inaktiv - 07.05.2018, 14:56