Darf die Randbetreuung meiner Tochter gestrichen werden bei Beschäftigungsverbot

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Darf die Randbetreuung meiner Tochter gestrichen werden bei Beschäftigungsverbot

Hallo, Ich habe seit Nov. 2014 ein Beschäftigungsverbot. Meine erste Tochter geht in den Kindergarten und wird in den Randzeiten von Tageseltern betreut. Da der Tagespapa eine große Rolle für meine Tochter spielt, weil ich ein paar Jahre Alleinerziehend war und ihr Vater 800 km entfernt wohnt, wollte ich die Stadtverwaltung bitten, das die Tagespflege nicht ganz entfällt um den Kontakt zu halten. Nach der Elternzeit muss meine Tochter wieder zum Tagespapa damit ich wieder arbeiten gehen kann. Bei dem Gespräch mit der Sachbearbeiterin erfahre ich, dass ich ab Mutterschutz schon kein Anrecht mehr auf die Tageseltern hätte. Heute ruft mich die Sachbearbeiterin von der Stadt an und sagt, dass ich schon seit November kein Anrecht mehr gehabt hätte durch mein Beschäftigungsverbot und sie somit das Geld von mir zurückerstattet haben wollen. Ich habe ihr mitgeteilt, das dies in kleinster Weise in den Unterlagen seht und ich die Tageseltern ja brauche, falls es mir besser geht und ich wieder arbeiten kann. Wenn der Platz dann belegt ist, ist es mir nicht möglich zu arbeiten. Des Weiteren habe ich kein ruhendes Arbeitsverhältnis sondern ein Beschäftigungsverbot. Ich liege den ganzen Tag und fahre nur im Notfall mit dem Auto. Wie es aussieht, wird das BV nicht aufgehoben. Das bringen und abholen meiner Tochter übernimmt derzeit mein neuer Lebensgefährte. Nun meine Frage....Können Sie mir die Tageseltern einfach wegnehmen und den Zuschuss vom Jugendamt zurückfordern? Was kann ich tun? Meiner kleinen bricht es das Herz das ich sie dort rausreiße bei ihren Freunden und ich halte das wenig für Sozialvertäglich. Vielen Dank im Vorraus

von conell am 02.03.2015, 18:06



Antwort auf: Darf die Randbetreuung meiner Tochter gestrichen werden bei Beschäftigungsverbot

Hallo, 1. Die Tagesmutter wird doch nur dann gefördert, damit Sie arbeiten können. Wenn Sie das nicht tun, müssen Sie die Tagesmutter selber zahlen 2. Wieso gehen Sie wieder arbeiten, wenn es Ihnen besser geht? Ein BV hat doch nichts damit zu tun, wie es einem geht sondern damit, ob Gefahr auf der Arbeit besteht. 3. Wenn Sie erst nach der EZ wieder arbeiten wollen, liegen ja einige Jahre dazwischen. Solange wird die Tagesmutter sicherlich nicht bezahlt, wenn Sie eh zuhause sind Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.03.2015



Antwort auf: Darf die Randbetreuung meiner Tochter gestrichen werden bei Beschäftigungsverbot

Kernfrage wird sein, warum Du Betreuung finanziert bekommen sollst, die nicht notwendig ist. Wieviele Stunden am Tag ist das Kind denn betreut? Die andere, wie lange soll das so gehen? Handelt es sich um eine kurze Zeit oder wann endet Deine neue Elternzeit?

von Sternenschnuppe am 02.03.2015, 19:10



Antwort auf: Darf die Randbetreuung meiner Tochter gestrichen werden bei Beschäftigungsverbot

Ich befinde mich in der 29 ssw und habe eine Risikoschwangerschaft. Meine erst Tochter wird 5 Jahre. Bis November bin ich Vollzeit arbeiten gegangen und werde es auch nach dieser Elternzeit. Ich akzeptiere die Entscheidung der Stadtverwaltung, wenn sie in der Elternzeit die Tageseltern nicht finanziell unterstützen können aber nicht in der Zeit vom Beschäftigungsverbot. Außerdem steht nichts in der Satzung bzw. Vertrag über so einen Fall. Nur weil ich vor Ort war und gefragt habe ob wir eine Möglichkeit finden für meine Tochter den Kontakt zu halten, ist nach Rücksprache mit der Abteilungsleiterin der Sachbearbeiterin eingefallen, dass bei einem Beschäftigungsverbot auch kein Anrecht besteht.....Jetzt soll ich gute 4 Monate Rückwirkend die Kosten tragen für eine Bestimmung die nirgends in den Unterlagen festgehalten oder ersichtlich ist.

von conell am 02.03.2015, 20:11



Antwort auf: Darf die Randbetreuung meiner Tochter gestrichen werden bei Beschäftigungsverbot

Ich habe vor ein Jahr Elternzeit zu nehmen und dann langsam wieder in den Beruf einzusteigen. Des Weiteren übernimmt die Stadtverwaltung nur einen Teil der Kosten....den Rest ich.

von conell am 02.03.2015, 20:14



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Urlaub gestrichen im Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader, war in der SS erst krank geschrieben und habe dann auf Grund meines Gesundheitszustandes ein Beschäftigungsverbot erhalten. Hätte in der Zeit aber noch Urlaub gehabt, den wir immer schon Anfang des Jahres eintragen müssen. Dieser ist mir nun gestrichen worden. Ist das rechtens? Und wie sieht es mit dem nicht eingetragenen Restu...


Urlaub gestrichen im Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader, hatte vor einiger Zeit folgendes gefragt: War in der SS erst krank geschrieben und habe dann auf Grund meines Gesundheitszustandes ein Beschäftigungsverbot erhalten. Hätte in der Zeit aber noch Urlaub gehabt, den wir immer schon Anfang des Jahres eintragen müssen. Dieser ist mir nun gestrichen worden. Ist das rechtens? Und ...


Beschäftigungsverbot - Gehalt - ÖPNV Zuschuss gestrichen

Sehr geehrte Frau Bader, ich ich seit 3 Monaten im BV, seit dem letzen Monat im BV zahlt mein AG ohne vorab-Info den ÖPNV Zuschuss nicht mehr. Dies war bis dato ein fester, monatlicher Zuschuss für jeden AN. Die ÖPNV Karte/Abo wurde privat durch den AN gebucht, der AG überwies monatlich die Abo-Kosten zusammen mit dem Gehalt und ist auch auf dem...


Krankschreibung oder Beschäftigungsverbot

Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite Teilzeit als Komplementär Therapeutin in einer psychiatrischen Tagesklinik. Seit Oktober habe ich eine neue Mitarbeiterin in meinem Fach bekommen (wir waren ein Paar Monaten nur zu zweit in meinem Fach und jetzt haben wir einen 3. Kollegen bekommen und zu ihm ist sie ganz nett), die ganz kompetitiv und aggre...


Beschäftigungsverbot

Hallo liebe Frau Bader, ich bin seit ca 3 Wochen im Beschäftigungsverbot, welches vom AG ausgesprochen wurde auf meinen Wunsch hin. Da ich Physiotherapeutin Osteopathin und Heilpraktikerin bin, bin ich Infektionen und körperlichen Belastungen ausgesetzt und im Gefährdungsbogen stehen die Kriterien, die ein BV empfehlen. Jetzt meine Frage, ich abso...


Beschäftigungsverbot und Elterngeld

Sehr geehrte Frau Bader! Ich habe drei vielleicht merkwürdig anmutende fragen!    Unser Baby ist gerade geboren! Zuvor war ich im Beschäftigungsverbot! Nun werde ich zwei Jahre in Elternzeit gehen und Elterngeld plus beantragen! Nun zu den Fragen! Ich bin über 40... wir möchten ein weiteres Kind, damit unser Schatz einfach jemanden zum s...


Neuer Job & mögliches Beschäftigungsverbot

Hallo liebe Frau Bader, ich hoffe sie können mir weiterhelfen. ich habe am 18.03.2024 einen neuen Job angefangen, nun wurde trotz Komplikationen eine Schwangerschaft festgestellt ohne weitere Problematik. Was mich sehr erfreut!  Nun war ich heute bei meiner Ärztin und sie sagte dass sie mich trotzdem gerne ins Beschäftigungsverbot schicken ...


Beschäftigungsverbot elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, In der heutigen Zeit muss man ja leider ganz genau rechnen, wie man es am besten macht mit dem Thema Nachwuchs... Jetzt ist es so, dass wir letztes Jahr im Juli unser erstes Baby bekommen haben und liebend gerne ein zweites Baby haben möchten. Ich habe 2 Jahre elternzeit und 1 Jahr Elterngeld beantragt.  Wie läuft...


Urlaubstage im teilzeit beschäftigungsverbot

Hallo ich arbeite eigentlich 75% mit einer 5-tage woche nun bin ich im teilzeit beschäftigungsverbot mit 50% und einer 4 tage woche. Wenn ich es richtig verstanden habe müsste ich ja weiterhin den vollen urlaubssnspruch für die 5 Tage woche haben oder ? Aber wie ist es wenn ich jetzt Urlaub nehme? Muss ich dann 5 oder 4 Tage für eine Woche Urlaub ...


Beschäftigungsverbot - Neuer Arbeitsvertrag nach Ausbildung - Bemessungsgrundlage Lohnfortzahlung

Sehr geehrte Frau Bader, Ich wuerde mich gerne mit einem Anliegen an Sie richten.  Ich habe meine Ausbildung bei meinem jetzigen Arbeitgeber als Sozialbpaedagogische Assistenz (KITA) im Maerz beendet. Ich habe seit 1. April bei dem selben Arbeitgeber einen unbefristeten Vollzeitvertrag unterschireben.  Jetzt wurde eine Schwangerschaft bei...