Hallo Frau Bader,
ich war bis Ende Oktober 2012 in Elternzeit. Im Oktober habe ich dann eine ambulante Vorsorgekur durch bekommen, da ich einen Burn Out und schweren Hörsturz erlitten hatte. In Absprache mit meiner Ärztin, dem Betriebsrat und der Kundenberaterin meiner Krankenkasse habe ich ein Attest noch im Oktober, also während der Elternzeit ausstellen lassen, um meinem Arbeitgeber fairnesshalber vorab mitzuteilen, dass ich nicht zum 1.11.2012 anfangen werde wieder zu arbeiten. Ich hätte es stillos gefunden, nach 3 Jahren am ersten Arbeitstag bei meinem Chef anzurufen und mich krank zu melden. Nun verweigert mir die Krankenkasse das Krankengeld, was ich bodenlos finde, mit der Begründung, ich wäre ja in der Elternzeit erkrankt! Die Kundenberaterin der Krankenkasse hatte mich in den Gesprächen im Oktober nicht darauf hingewiesen, dass dies dann die Folge sein würde, ließe ich mich bereits im Oktober krank schreiben. Das kann doch nicht sein! Aus Fairness meinem AG gegenüber habe ich mich da krank schreiben lassen und jetzt entzieht man mir die Existenzgrundlage?! Da ich einen Burn Out und Hörsturz habe, werde ich auch weiterhin noch länger krank geschrieben werden. Mein Beschäftigungsverhältnis ist doch ab November aufgelebt. Während der Elternzeit war ich bei meinem Mann familienversichert, er ist bei der gleichen Krankenkasse. Können Sie mir bitte helfen, was ich da tun kann? Ich möchte das nicht so hinnehmen. Danke. Sanny F
von
Sanny F
am 20.12.2012, 23:13
Antwort auf:
Darf die Krankenkasse das Krankengeld verweigern?
Hallo,
aber ab dem ersten Tag nach dem Ende der EZ müssten Sie doch erst 6 Wo Lohn bekommen und dann Krankengeld?
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.12.2012
Antwort auf:
Darf die Krankenkasse das Krankengeld verweigern?
Hallo und erstmal gute Besserung!
Wieso warst du denn in der EZ über deinen Mann versichert??? Wenn du einen Vers.pfl. Job hast bist Du doch in der EZ weiterhin dort versichert, natürlich Beitragsfrei!
Vielleicht liegt es daran, auch wenn es die selbe kk ist.
Das finde ich schon komisch!
Habt ihr das damals selber so geregelt oder was war der Grund für die fam. Versicherung?
von
CKEL0410
am 21.12.2012, 07:20
Antwort auf:
Darf die Krankenkasse das Krankengeld verweigern?
Sehe ich wie Fr. Bader. Durch die Beendigung der Elternzeit lebt der Arbeitsvertrag wieder auf. Deshalb hast du auch Anspruch auf 6 Wochen Lohnfortzahlung, danach auf Krankengeld.
Der Umstand, dass du aus der Elternzeit arbeitsunfähig herausgehst, entbindet den AG nicht von der Zahlung der Lohnfortzahlung. Du musst dich also an deinen AG wenden.
LG
von
Gucci75
am 21.12.2012, 17:51
Antwort auf:
Darf die Krankenkasse das Krankengeld verweigern?
Ich habe ja 6 Wo Gehalt bekommen, aber die Krankenkasse verweigert nun das Krankengeld, weil sie sich auf ein Gesetz stützt, das besagt, dass jeder, der in der Elternzeit erkrankt, keinen Anspruch auf Krankengeld hat. Ich hätte ja am 1.11.12 wieder arbeiten müssen, war aber seit Anfang Oktober schon krank geschrieben. Somit war ich bereits in der Elternzeit krank geschrieben. Können Sie mir noch einen Tip geben, was ich in dem Fall tun kann?
Die Kundenberaterin der Krankenkasse hat mich in unseren Telefonaten nie auf diese fatalen Konsequenzen hingewiesen. Sie hätte mir sagen müssen, dass ich die Krankmeldung erst ab 1.11.12 ausstellen lassen soll, damit ich Krankengeld bekommen kann. Dies hat sie nicht getan.
Danke. Sanny F
von
Sanny F
am 21.12.2012, 21:41