Darf der Krippenplatz bevorzugt vergeben werden?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Darf der Krippenplatz bevorzugt vergeben werden?

Hallo Frau Bader, Ich habe folgendes Problem. Mein Sohn ist 2,5 u geht in die städtische Krippe. Meine Tochter ist 10Mon u sie habe ich ebenfalls angemeldet/ vorgemerkt. Die Dame bei der Stadt machte mir aber schon keine Hoffnung als ich mit ihr letzte Woche sprach, denn es wären viel zu viele Kinder vor ihr an der Reihe. Allerdings haben wir in der Krippe die mein Sohn besucht ein Mädchen, die mit 11 Monaten dort untergebracht wurde. Die Woche fragte ich die zuständige Erzieherin warum das Mädchen so schnell ein Platz bekam, denn uns wurde ja was von ewigen Wartelisten gesagt... Die Antwort ließ sofort die Wut in mir steigen. Sie sagte, das ist ganz einfach, denn die Mama von dem Mädchen arbeitet bei der Stadt und wurde bevorzugt. So!! Ich dachte das kann doch nicht sein. Leider ist die Person die für die Platzvergabe zuständig ist erst nächste Woche wieder da. Wie ist es rechtlich ? Wie kann ich gegen diese dreiste Bevorzugung an gehen ? Denn ich benötige den Krippenplatz für meine Tochter eben auch sehr dringend. Ich hoffe, Sie haben einen guten Rat für mich! Mit freundlichen Grüßen Mami199

von Mami199 am 22.02.2019, 12:58



Antwort auf: Darf der Krippenplatz bevorzugt vergeben werden?

Hallo, auf diese Aussage würde ich nichts geben. Sie wissen nicht, wie fundiert das ist oder ob sie es einfach nur so daher gesagt hat. Grundsätzlich haben Sie Anspruch auf einen Platz ab dem ersten Geburtstag, der Umfang richtet sich nach dem Bedarf. Sie haben jedoch keinen Anspruch auf Ihren Wunschkindergarten. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.02.2019



Antwort auf: Darf der Krippenplatz bevorzugt vergeben werden?

hi, die Stadt ist VERPFLICHTET, die ab dem 1. Geburtstag deiner Tochter einen Platz anzubieten, aber eben nicht in deiner Wunschkita. Hast du sie auch in anderen KiTas angemeldet? Wann hast du sie denn angemeldet? Ich habe damals meinen Sohn angemeldet, als ich noch nicht mal wusste, dass er ein Sohn wird. Bei uns haben sie aber auch Geschwisterkinder bevorzugt- Ich glaube, auch wenn du die Aussge der Erzieherin beweisen könntest könntest du zwar jede Menge Ärger machen hättest aber immer noch keinen KiTa-Platz, floe

von la-floe am 22.02.2019, 13:21



Antwort auf: Darf der Krippenplatz bevorzugt vergeben werden?

Erstens wird es schwer werden, dass zu beweisen. Es handelt sich um die Aussage einer Erzieherin. Du und weißt gar nicht, ob es bei der Mutter vielleicht besondere Gründe gab, dass sie den Platz dringend brauchte (z.B. ob sie plötzlich Alleinerziehend ist, der Partner arbeitslos geworden ist usw.). Zweitens werden Kita - Plätze niemals ausschließlich streng nach der Rangliste vergeben. Es spielen immer noch eine Menge andere Gründe eine Rolle und Kinder werden vorgezogen. Alleinerziehende gehen vor, Familien in Notsituationen, Eltern mit schweren Erkrankungen usw. werden auch vorgezogen. Wenn es ein städtischer Kindergarten ist, dann kann das völlig in Ordnung sein, dass städtische Mitarbeiter zuerst den Platz bekommen. Die Kommune muss ihre Handlungsfähigkeit sicherstellen. Das kann sie nur, wenn sie die notwendigen Arbeitskräfte hat. Und die können eben nur arbeiten, wenn ein Kitaplatz vorhanden ist. Auch hier am Ort kommen in den städtischen Kindergärten Mitarbeiter der Gemeinde vorrangig dran. In den privaten Kindergärten (kirchlich) kommen hingegen z.B. Gemeindemitglieder vorrangig dran. Du hast einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem 1. Geburtstag - das kann eine Kita oder Tagesmutter sein. Aber einen Anspruch auf einen Platz in einer bestimmten Einrichtung hast Du nicht. Lass Dir die Ablehnung des Platzes schriftlich geben. Dann schreiben die Gemeinde zeitnah an und forderte sie unter Fristsetzung zum 1. Geburtstag Deines Kindes unter Hinweis auf die Gesetzeslage zur Bereitstellung EINES Betreuungsplatzes (neutral ohne Benennung der Einrichtung - sonst ist es fehlerhaft und unwirksam) auf. Das Ganze mit Einschreiben - Rückschein. Nach Ablauf der Frist kann Du klagen und / oder Schadensersatz geltend machen. Die Kosten für den Anwalt und Gericht übernimmt i.d.R. die Rechtschutzversicherung.

Mitglied inaktiv - 22.02.2019, 14:29



Antwort auf: Darf der Krippenplatz bevorzugt vergeben werden?

Wie Willst du dagegen vorgehen. Glaubst du das die Erzieher das nochmal sagt damitdu was Unternehmen kannst? Kennst du die wahren Gründe warum sie den Platz bekommen hat? Länger auf der Warteliste? Sie wird dringend in IHREM Job gebraucht? Familiäre Sachen? Du kannst auch nicht erwarten das du eine Platz in dieser Krippe bekommst. Es kann auch ein Platz bei einer Tagesmutter oder in einer anderen Einrichtung sein.

von kati1976 am 22.02.2019, 15:28



Antwort auf: Darf der Krippenplatz bevorzugt vergeben werden?

Hallo Zusammen, Ich bestehe auch nicht darauf, dass mein Kind in der gleichen Kita untergebracht wird wie mein Sohn. Ich habe sie in jeder Einrichtung bei uns angemeldet. Direkt nach der Geburt habe ich sie angemeldet, leider geht es bei uns nicht schon vor der Geburt... Ich habe auch nachgefragt ob es evtl. eine Besonderheit gibt, dass sie den Platz vorher bekam. Darauf sagte die Erzieherin nur, nein das ist nur der Vorteil derer Eltern die bei der Stadt angestellt sind! Lg Mami199

von Mami199 am 22.02.2019, 15:48



Antwort auf: Darf der Krippenplatz bevorzugt vergeben werden?

Ja - und das zu Recht. Die Eltern, die für die Gemeinde arbeiten, braucht die Gemeinde dringend. Ohne Mitarbeiter könnte die Gemeinde nicht arbeiten. Deshalb darf die Gemeinde ihren Arbeitnehmern bevorzugt Krippenplätze zur Verfügung stellen - damit sie als Gemeinde ihre Aufgaben erfüllen kann. Überleg mal, was Du sagen würdest, wenn es z.B. auf der Behörde heißen würde - Pass? Nein, geht nicht. Die Mitarbeiterin kann nicht arbeiten, sie hat keinen Krippenplatz. Selbes gilt für alle anderen Bereich der Gemeinde.... Daher abregen - alles ok so!

Mitglied inaktiv - 22.02.2019, 16:02



Antwort auf: Darf der Krippenplatz bevorzugt vergeben werden?

hi, ich kann mir gut vorstellen, dass das rechtens ist. Städtischer Kindergarten = Angestellte der Stadt. Warum willst du dagegen angehen? Du hast doch keine Nachteile dadurch, da dir ebenfalls ein Platz zusteht. floe

von la-floe am 22.02.2019, 16:03



Antwort auf: Darf der Krippenplatz bevorzugt vergeben werden?

sowohl Arbeitgeber als auch natürlich die Stadt als Arbeitgeber hat die Möglichkeit, sich Kontingente bei Kitas zu sichern. Das ist natürlich auch für die Kita lukrativ, da sie hierdurch eine Garantie darauf hat, x Plätze belegt zu haben. Natürlich werden diese Plätze bezahlt und Unternehmen haben so ein sehr gutes Argument, Mitarbeiter zu halten, in VZ zurückkehren zu lassen statt TZ und sich als familienfreundlich darzustellen. IdR geben die Unternehmen dann den MA´s auch noch einen Zuschuss, so dass für diese der Platz besonders günstig wird. Es wäre hier also die Frage, ob es eine echte Bevorzugung bzw. Willkür ist oder ob die Stadt als Arbeitgeber sich eben für ihre MA´s Plätze gesichert hat. Wäre es eine Bevorzugung/Willkür ohne gesichertes Kontingent müsstest du das natürlich beweisen - was ich für schlichtweg unmöglich halte. Aber wie gesagt: es kann auch alles ok sein und die Dame hat sich eben nur unglücklich ausgedrückt.

von cube am 22.02.2019, 16:09



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