Sehr geehrte Frau Bader, ich bin unbefristet bei meinem Arbeitgeber angestellt. Ich befand mich in Elternzeit (Arbeitszeit 30 Stunden), die nun vom Mutterschutz für mein zweites Kind abgelöst wurde. In meinem Antrag auf Teilzeitarbeit in der Elternzeit für Kind Nummer 2 habe ich angegeben, nach Ablauf eines Jahres 20-25 Stunden arbeiten zu wollen. Nun "empfiehlt" mir der Arbeitgeber allerdings, doch besser nur 16 Stunden zu arbeiten. Wie stellt sich das rechtlich dar? Wer hat die Hoheit über die Bestimmung der Stundenzahl? Danke und Freundliche Grüße, mima196
von mima196 am 03.02.2016, 11:20