Hallo Frau Bader,
ich arbeite auf Stundenbasis (Geld nur wenn ich arbeite) bei einem Pflegedienst (Inkontinenzbetreuung, Betreuung von Personen mit zB Demenz und nach einem Unfall, Unterstützung im Haushalt wie putzen, Einkaufen gehen usw.) auf 450€ Basis. Ich habe die SS meinem AG Anfang Dezember 2016 mitgeteilt und werde seit dem nicht mehr eingeteilt.
Beim Gespräch im Januar meinte er, er glaubt nicht, dass eine Zusammenarbeit noch sinnvoll wäre, da ich nach der SS vermutlich ja nicht wiederkommen würde und ich ja im Moment auch einige Arbeiten nicht tun dürfe (schwer tragen zB Einkäufe, Betreuung von sturzgefährdeten Personen, Inkontinenzbetreuung usw.). Ich habe mich geweigert selbst zu kündigen und gebeten, dass er doch prüft ob er dann nicht ein Beschäftigungsverbot aussprechen können. Er meinte er meldet sich in den nächsten Tagen. Dies ist jetzt mehr als 2 Wochen her und ich erreiche ihn nicht - ruft nicht zurück und lässt sich verleugnen.
Meiner Meinung nach, darf er mich nicht kündigen, ist das richtig?
Darf er mich dann einfach nicht beschäftigen, so dass ich kein Geld mehr bekomme?
Da er mich nicht mehr einteilen kann und mich auch im Büro nicht beschäftigen kann/will (dafür wäre ich ja nicht eingestellt worden), müsste er mir da nicht ein Beschäftigungsverbot aussprechen?
Ich bin etwas verzweifelt, da ich jetzt seit Mitte Dezember kein Gehalt mehr bekomme, obwohl ich ja arbeiten würde wenn ich dürfte/könnte. Was für Rechte habe ich?
Vielen Dank im Voraus.
Chantal (15. SSW)
von
Schnuckel23
am 07.02.2017, 09:46
Antwort auf:
Darf der AG mich in der SS beim Minijob absichtlich nicht beschäftigen?
Hallo,
schalten Sie das Gewerbeaufsichtsamt ein.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.02.2017
Antwort auf:
Darf der AG mich in der SS beim Minijob absichtlich nicht beschäftigen?
Schriftlich Frist setzen, mit dem Hinweis das du dann zum Anwalt gehst. Sofern es nach dem nächsten versuch immer noch nicht zu sprechen ist. ich würde da aber nicht anrufen sondern persönlich erscheinen.
Er MUSS zahlen, bei einem BV bekommt er das Geld aber wieder. darauf würde ich ihn netterweise mal hinweisen. Sonst muss er es eben aus eigener Tasche zahlen und zwar den Durchschnittslohn der letzten 3 Monate. Und kündigen kann er aktuell eh nicht.
Mitglied inaktiv - 07.02.2017, 14:22
Antwort auf:
Darf der AG mich in der SS beim Minijob absichtlich nicht beschäftigen?
Hallo Danyshope,
danke für die Antwort.
Das er das Geld wieder bekommt hab ich ihm gesagt. Er meinte aber auch könne mich in der Probezeit (läuft noch bis Ende März) ohne Grund kündigen.Wobei ich meine, das geht bei Minijob genauso wenig wie beim normalen.
Ab wann beginnt denn die 3-Monats-Regel? Ab dem Zeitpunkt wo ich die Schwangerschaft bekannt gegeben habe oder dann ab dem Zeitpunkt, wo er wieder bereit ist mit mir zu reden? Wenn ich dann davon 13 Wochen zurück gehen, kommt ggf. nix bei rum, da ich ja momentan nicht arbeite.
Kann der AG das BV auch rückwirkend angeben? Oder muss er das sogar? Darf er es gar nicht hinaus ziehen?
von
Schnuckel23
am 07.02.2017, 16:50
Antwort auf:
Darf der AG mich in der SS beim Minijob absichtlich nicht beschäftigen?
Er darf auch in der Schwangerschaft nicht kündigen und er muss den Lohn wie in den Monaten vor der Schwangerschaft ausgleichen. Wärst du nicht schwanger, würde er dich ja wie gewohnt einsetzen. Dir darf durch die Schwangerschaft kein Nachteil entstehen.
LG Lilly
Mitglied inaktiv - 08.02.2017, 14:28