Hallo Frau Bader, ich habe meinem AG ein Teilzeitbegehren schriftlich Anfang Januar übermittelt mit dem Wunsch ab 1. März 2015 wieder mit 25 Wochenstunden anzufangen. Bin derzeit noch in dreijähriger Elternzeit mit dem zweiten Kind. Bis wann muss sich mein AG zurück gemeldet haben? Und dürfte er mir eine Verringerung der Arbeitszeit während meiner Elternzeit verweigern und auf Fortführung der EZ bestehen, bis das Kind 3 wird?
von Sonni74LS am 12.01.2015, 17:29