Liebe Frau Bader,
ich bin in der 31. Woche schwanger und habe aus erster Ehe einen 8 jährigen Sohn. Mein Freund hat sich nun von mir getrennt.
Wir wohnten zwar nie zusammen, aber er hat netterweise auf seinen Namen eine Wohnung für mich und die Kinder angemietet. Die Miete habe ich ihm überwiesen. D.h. ja dann, dass wir einen Untermietvertrag haben, oder? Da ich in seiner Firma auf 450 Euro Basis angestellt bin für einige Tätigkeiten, die ich von Zuhause aus erledige, welche zu meinem regulären Gehalt hinzukommen, kann ich mir die Miete auch leisten. Die Genossenschaft würde mich allerdings nicht übernehmen, weil die Miete über 1/3 meines Einkommens beträgt.
Nun hat er aber gesagt, dass er die Wohnung kündige und ich zum 31.8 ausziehen solle (2 Wochen vor dem errechneten ET)
Kann er das? Ich weiß gerade absolut nicht, wie ich so schnell eine neue Wohnung finden soll und bin nervlich auch total am Ende. Die Trennung alleine macht mich schon total fertig...
Ich war auch noch so doof das geteilte Sorgerecht zu unterschreiben. Und nun wirft er mich samt seinem Baby auf die Straße. Mein großer Sohn lebt zur Hälfte bei seinem Vater. Er hat also einen "Unterschlupf" Aber das Ungeborene und ich...und was ist, wenn es früher kommt? Bei dem Stress wohl zu erwarten. Ich bin einfach am Ende...
Den 450 EUR Job wird er auch kündigen...und ich habe nie eine Lohnabrechnung erhalten. Nur die Kontoauszüge. Ist das ausreichend für den Antrag auf Erziehungsgeld?
Ich fühle mich so blöd gerade, dass ich ihm vertraut habe und so hilflos...
Ich hoffe Sie können mir eine hilfreiche Antwort geben.
Herzliche Grüße und Dank im Voraus!
Anna
von
Annuschka23
am 19.07.2014, 00:07
Antwort auf:
Darf KV Untermietvertrag kündigen?
Hallo,
im Prinzip haben Sie den Vertrag gemacht, um den Vermieter zu täuschen (sonst hätte er Sie nicht genommen) - also dürfen Sie sich nicht wundern, dass Sie jetzt ein Problem haben. Das Risiko sind Sie ja bewußt eingegangen. Ja, er darf den Mietvertrag kündigen.
Den Minijob kann er nicht einfach kündigen, da haben Sie ja Beweise.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.07.2014
Antwort auf:
Darf KV Untermietvertrag kündigen?
Klar darf er die Wohnung kündigen und an der hängt ja der Untermietvertrag.
Aber normalerweise hat man 3 Monate Kündigungsfrist.
Wenn die Kontoauszüge als Gehalt deklariert sind müsste das auch zählen.
Allerdings zählen auch mündlich Verträge und der Geldeingang belegt es ja.
Von daher steht Dir da nun auch Mutterschutzgekd zu und Kündigungsschutz.
Wieso mietet er für Dich eine Wohnung an ?
von
Sternenschnuppe
am 19.07.2014, 15:48
Antwort auf:
Darf KV Untermietvertrag kündigen?
Keine Gewähr auf Richtigkeit, aber IMO sieht es so aus:
1. Ja, Mietvertrag darf er kündigen. Fraglich ist auch, ist der Untermietvertrag überhaupt rechtens? Dafür bedarf es nämlich der Erlaubnis des Hausbesitzers. Also da im Zweifel nachfragen ob man "übernehmen" darf. Auch dann wenn man eigentlich meint schlechte Karten zu aheb, mehr als nein kann ja nicht kommen. Sofren eben überhaupt rechtens. Auch ist er an bestimmte Fristen gebunden, schau mal hier: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k2_kuend/k_untermiet.htm
2. Auch mündl. Arbeitsverhältnisse gelten, wenn du es also anhand Kontoauszüge oder sonstigem nachweisen kann, hast gute Karten. Mutterschaftsgeld gibt es bei einem 450 € Job eh nicht - wie bist Du aktuell überhaupt kranken- und sozialversichert? Wenn du in der gesetzlichen Krankenversicherung bist, dann gibt es allerdings Mutterschaftsgeld, sonst nur diese Einmalzahlung in Höhe von etwa 210 €. Musste dann aber extra beantragen.
3. Elterngeld ist egal, mind 300 € bekommt jeder, Auch dann wenn man vorher nicht gearbeitet hat, dieser Mindestsatz steht einem immer zu. Bei 450€ und 67% davon könnte es etwas über 300 € werden.
4. Wegen Sorgerecht, das hätte er eh beantragen können, udn du könntest da nichts gegen machen. Das seh also als halb so tragisch an, zumal es eh oft überbewertet wird.
5. Kündigen kann er dich eh erst nach der Elternzeit. Auch bei einem 450 € Job hast du die gleichen Rechte.
Tip, ab mit dir zum Arbeitsamt.Schildere denen die Lage, laß Dir einen Wohnbedarfsschein ausstellen. Evtl lohnt auch der Weg zum jugendamt, auch die haben mitunter ihre Kontakte, ebenso Diakonie und ähnlichem. Und alles Gute, ihr werdet das schon packen.
Mitglied inaktiv - 19.07.2014, 23:17