Darf Jobcenter Mutterschaftsgeld anrechnen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Darf Jobcenter Mutterschaftsgeld anrechnen?

Hallo, Kurze Frage, ich beziehe arbeitslosen geld ll da ich in EZ bin aber angestellte. Wenn ich jetzt wieder Mutterschaftsgeld für kind nummer zwei bekomme, wird mir das an die Leistungen die ich zur Zeit beziehe angerechnet? Oder darf ich das Mutterschaftsgeld komplett für mich behalten, also mehr geld haben?

von Tinasue29 am 12.02.2017, 13:18



Antwort auf: Darf Jobcenter Mutterschaftsgeld anrechnen?

Hallo, es wird voll angerechnet. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.02.2017



Antwort auf: Darf Jobcenter Mutterschaftsgeld anrechnen?

Mutterschaftsgeld ist Einkommen und wird selbstverständlich als Einkommen angerechnet.

Mitglied inaktiv - 12.02.2017, 13:42



Antwort auf: Darf Jobcenter Mutterschaftsgeld anrechnen?

Sorry, meinst Du die Frage ernst ? Du wirst 3 Monate normales Einkommen haben und willst zusätzlich H4 ? Wie alt ist Kind 1 und wieso finanzierst Du Eure Familienplanung bitte absichtlich mit Steuergeldern ?

von Sternenschnuppe am 12.02.2017, 13:58



Antwort auf: Darf Jobcenter Mutterschaftsgeld anrechnen?

Klar wird Mutterschutzgeld angerechnet, warum auch nicht? Udn dran denken auch die laufende EZ zum neuen Mutterschutz beenden, sonst muss der AG nämlich seinen teil nicht zahlen. Fraglich ob das Amt es dann so lustig findet wenn sie trotzdem noch Hartz4 zahlen sollen/müssen. EG wird wohl auch angerechnet werden, weil Du es nicht selbst erarbeitet hast. Immerhin wäre auch Teilzeit innerhalb der Elternzeit möglich gewesen.

Mitglied inaktiv - 12.02.2017, 15:59



Antwort auf: Darf Jobcenter Mutterschaftsgeld anrechnen?

Erstens : mein erstes kind ist fast drei zweitens: wollte ich nach einem jahr schon wieder vollzeit arbeiten, mein Arbeitgeber hat aber nicht verstanden dass ich halt nicht mehr die schichten arbeiten konnte wie vor meinem kind, also sagte er ich solle die volle Ez nehmen die mir zusteht.auch mit teilzeit in einem anderen Unternehmen war nicht möglich, da ich zb in keinem anderen einzel handel arbeiten darf, von meinem jetzigen Arbeitgeber aus. Drittens :war es nur eine Frage, ab mai wenn die kleine da ist, ziehe ich um und will vom staat keine Leistungen mehr! Aber bis einschließlich 31.5 bekomme ich es halt noch. Danach lebe ich mietfrei und kann meinen Lebensunterhalt auch ohne staatliche Hilfe möglich machen!! Danke für die Antworten....

von Tinasue29 am 12.02.2017, 21:40



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Mutterschaftsgeld

Hallo ich bin noch sehr jung kenne mich kaum aus. Hätte zwei Fragen an Sie. Bin momentan in der 39 SSW mein et. Ist am 27.11.23 wie oft krieg ich Mutterschaftsgeld ausgezahlt von meinem Arbeitgeber nach der Entbindung ? Davor kam mein Gehalt immer am 10 Kalendertag des Monats auch die erste Mutterschaftsgeld Auszahlung von Arbeitgeber ist am 10.11 ...


Zuschuss zum Mutterschaftsgeld vom AG

Hallo Frau Bader, ich arbeite momentan während meiner elternzeit auf Minijobbasis bei meinem alten AG. Mein neuer Mutterschutz beginnt während meiner elternzeit und ich frage mich, ob ich den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld von meinem alten Vertrag (Vollzeit) bekomme oder von meinem Minijob?! Danke für Ihre Hilfe und liebe Grüße


Zuschuss Mutterschaftsgeld Hauptarbeitgeber und Nebenjob

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Hauptbeschäftigung und einen Nebenjob. In dem Nebenjob verdiene ich weniger als 13 Euro pro Kalendertag.  Nun gibt es Unklarheiten bezüglich dem Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Ich war der Meinung, dass beide Nettoverdienst zusammen gerechnet werden und der Zuschuss dann anteilig unter den Arbeitgebern ...


Nach Aufhebungsvertrag SSW, finanzielle Nachteile von Mutterschaftsgeld und Elterngeld

Guten Abend Frau Bader, unsere Firma wird leider zugemacht. Den Aufhebungsvertrag habe ich (wie meine Kollegen auch) in November unterschrieben und in Dezember erfahren, dass ich Schwanger bin. (unerfüllter Kinderwunsch seit 6 Jahren, bin 46J, aktuelle SSW 10+6, ET: 15.08.2024) Die Beschäftigung endet am 31.03.2024, dann bin ich Arbeitslos. Die...


Mutterschaftsgeld - Arbeitgeber antwortet KK nicht

Guten Tag Frau Bader, ich habe von meiner Krankenkasse erfahren, dass mein Arbeitgeber meiner Krankenkasse nicht antworten (Gestern haben sie ihn zum dritten Mal angeschrieben) im Bezug auf mein Mutterschaftsgeld. Somit kann die Krankenkasse mir kein Mutterschaftsgeld zahlen. Zu meinem Arbeitgeber habe ich keinen Kontakt und ich möchte ihn auch...


Unterhalt, Gericht, Jobcenter

Hallo,   Vielleicht können Sie mir ja etwas weiter helfen Ich habe mal eine Frage. Der „Vater“ meiner Tochter hatte keinen Unterhalt gezahlt und sich auch als zahlungsunfähig gemeldet. Ich beziehe aktuell Elterngeld und Bürgergeld. Meine Tochter bekommt Leistungen vom Amt. Wir hatten jetzt eine Gerichtsverhandlung in der nun festgelegt wu...


Mutterschaftsgeld

Hallo. Ich habe Mutterschaftsgeld beantragt... die Krankenkasse hat mir heute aber nur 540 Euro gesendet für März also 13 Euro pro Tag denke ich..    Ich sollte aber doch aufstockend Geld vom Arbeitgeber bekommen, also mein Gehalt plus geld von der krankenkasse mit den 13 euro pro Tag =mein ganzes Nettogehalt    Warum schickt mir da...


Höhe Mutterschaftsgeld bei Vertragsänderung vor Mutterschutz

Liebe Frau Bader, normalerweise habe ich einen 35h Vertrag. Vom 01.02.2023-31.01.2023 hatte ich aber einen befristeten 40h Vertrag. Mein ET sollte am 15.03.2024 sein, war jetzt aber schon am 08.03.2024. Das heißt aber, mein Mutterschutz begann am 02.02.2024. Der 01.02.2024 war dann 1 Tag, den ich wieder 35h gearbeitet habe. Mein Arbeitgeber sto...


Mutterschaftsgeld Berechnung

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe heute verspätet die vorläufige Festsetzung meines Mutterschaftsgeldes von meinem Arbeitgeber erhalten.  Ich habe einen Tag vor meinem jetzigen Mutterschutz meine aktuelle Elternzeit gekündigten. In der Elternzeit habe ich 20% bei meinem Arbeitgeber gearbeitet- von Januar - September 2023. Dann war ich wieder...


Mutterschaftsgeld ja oder nein ?

Guten Tag, ich habe eine Frage und zwar bin ich derzeit in Elternzeit seit der Geburt meiner Tochter im Juni 2022. Eigentlich geht diese Elternzeit noch bis Juni 2025. Bei ihr habe ich vor und nach der Geburt Mutterschaftsgeld erhalten, da ich angestellt war. Nun bin ich erneut schwanger geworden (ET ist im September) und habe bereits mit meinem A...